Bürgerservice

Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.  

An wen muss ich mich wenden?

Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der  Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.

Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.

Ein Service des Landes Thüringen