Bürgerservice

Führerschein ausländisch - umschreiben lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.

Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.

Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
  • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Versagung

Voraussetzungen

• Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

• Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

• ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung

• Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt ))
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Was sollte ich noch wissen?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Ein Service des Landes Thüringen