Sportförderung
Leistungsbeschreibung
In Thüringen wird Sport in verschiedenster Weise gefördert.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)
Was sollte ich noch wissen?
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:
- Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
Ein Service des Landes Thüringen