Bürgerservice

Prostitutionstätigkeit Anmeldung verlängern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, dann sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldungen sind zeitlich begrenzt gültig.

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie persönlich eine Verlängerung der Anmelde- und ggf. der Aliasbescheinigung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Sich persönlich an die zuständige Stelle wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für eine Verlängerung der Anmeldebescheinigung haben Prostituierte ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Prostituierte unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.
  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland eine Beschäftigung oder eine selbständigen Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • 2 Passfotos

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bearbeitungsumfang.

Rechtsbehelf

Widerspruch; Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung der für Sie örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen