Gartenabfall Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Gartenabfall Entsorgung ( Weimar )
Bürger der Stadt Weimar können auf der Kompostanlage Umpferstedt ihre Gartenabfälle innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten in Kleinmengen bis maximal 2,5 m³ oder maximal 500 kg/Jahr ganzjährig kostenfrei abgeben. Bei Anlieferung auf dem Wertstoffhof ist ein geringes Entgelt pro Sack zu bezahlen. Diese Regelungen gelten nur für Weimarer Bürger, für das Gewerbe und für Ortsfremde gelten die andere Tarife.
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Anträge / Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Spezielle Hinweise: Gartenabfall Entsorgung ( Weimar )
Kompostieren Sie Garten- und Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück, bei Samenständen von Neophyten oder Unkräutern nutzen Sie besser die Biotonne. Der Inhalt gelangt in Weimar auf die städtische Kompostanlage Umpferstedt. Die dort herrschenden Bedingungen (vor allem höhere Temperaturen über einen längeren Zeitraum als im heimischen Kompost) zerstören Krankheitserreger und Unkrautsamen sicher.
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise: Gartenabfall Entsorgung ( Weimar )
Sofern Sie Fragen zur Thematik haben, erhalten Sie fachkundige Informationen von der Abfallberatung im Umweltamt (Telefon 762 915) der Stadt Weimar. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie auch auf den Internetseiten des Kommunalservice Weimar.
Ein Service des Landes Thüringen