Bürgerservice

Bodenschutz

Leistungsbeschreibung

Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er erfüllt dabei vielfältige Funktionen. So ist der Boden unter anderem unerlässlich für die Produktion von Nahrungsmitteln, er wird forstwirtschaftlich genutzt, dient als Standort von Siedlungen, fungiert als Erholungsfläche und schützt das Grundwasser vor Verunreinigungen.

Böden lassen sich nicht vermehren. Haben sie ihre ursprüngliche Funktion durch Flächenversiegelung oder Stoffeintrag verloren, sind die Bodenfunktionen nur schwer zu regenerieren. Ein sorgsamer und sparsamer Umgang mit Boden ist daher mit Blick auf zukünftige Generationen unverzichtbar.

Dem sparsamen Umgang mit heimischen Böden, steht die städtebauliche Entwicklung der Kulturstadt Weimar mit zunehmenden Bedarf an Wohnraum und Gewerbeflächen gegenüber.

Aufgabe der unteren Bodenschutzbehörde ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bei Eingriffen in den Boden zu prüfen.

In diesem Zusammenhang werden von der unteren Bodenschutzbehörde insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Erfassen von Erosionsereignissen
  • Erfassen von schadstoffbelasteten Flächen im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)
  • Erarbeitung von Stellungnahmen bei beabsichtigten Eingriffen in den Boden
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden
  • Veranlassung von Untersuchungen kontaminierter und altlastverdächtiger Flächen
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Sanierung schadstoffbelasteter Grundstücke

Schädliche Bodenveränderungen

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit zur Folge haben können. Hierunter fallen beispielsweise Schadstoffeinträge aus Industrie und Verkehr sowie Versiegelung, Verdichtung, Erosion und Versalzung. Grundstücke dürfen nur in der Art und Weise genutzt werden, dass dadurch keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden. Die untere Bodenschutzbehörde kann Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen anordnen. Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht durch die sogenannte "gute fachliche Praxis" erfüllt.

Dazu zählt unter anderem:

  • Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz vermeiden
  • Erosionsschutz durch Bodenbedeckung und Bearbeitung quer zum Hang, Anlage von Hecken und Ähnliches
  • biologische Aktivität des Bodens erhöhen durch Fruchtfolgegestaltung
  • Erhöhung des Humusgehaltes durch Zufuhr organischer Substanz

Altlastenuntersuchungen

Die untere Bodenschutzbehörde führt das Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) für die Stadt Weimar. Darin sind die Flächen erfasst, deren frühere Nutzung Anhaltspunkte für ein Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen liefert und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen kann. Der Verfahrensablauf einer Altlastenuntersuchung ist in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) rechtlich geregelt. Hinweise zur Durchführung der Altlastenuntersuchung werden vom Land Thüringen durch den Altlastenleitfaden Teil II - Erkundung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie selbst Anträge stellen, sind keine Fristen zu beachten. Sofern die Behörde Bescheide erlässt, mit denen Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihren Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen. Ansonsten sind die im Bescheid genannten Fristen zu beachten, sobald dieser Bestandskraft erlangt hat.

Rechtsbehelf

Wenn Sie mit Bescheiden von Behörden oder den dafür erhobenen Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter „Welche Fristen muss ich beachten?“). Wo Sie den Widerspruch erheben müssen, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn es um Bodenschutz auf konkreten Grundstücken bzw. um Altlastverdachtsflächen und Altlasten geht, wenden Sie sich bitte an die untere Bodenschutzbehörde Ihres Landkreises (bzw. Ihrer kreisfreien Stadt).

Bei Grundsatzfragen zur Bodenkunde und zum vorsorgenden Bodenschutz können Sie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) kontaktieren.