Bürgerservice

Bodenschutz

Leistungsbeschreibung

Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er erfüllt dabei vielfältige Funktionen. So ist der Boden unter anderem unerlässlich für die Produktion von Nahrungsmitteln, er wird forstwirtschaftlich genutzt, dient als Standort von Siedlungen, fungiert als Erholungsfläche und schützt das Grundwasser vor Verunreinigungen. Aufgabe der zuständigen Behörden ist es daher, Böden vor Vernichtung (z.B. durch Baumaßnahmen oder Erosion) und vor Beeinträchtigungen ihrer Funktionen (z.B. durch Schadstoffeinträge) zu schützen. In diesem Zusammenhang werden von den Behörden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Erfassung von Daten über die Beschaffenheit und den Zustand der Böden Thüringens und Zusammenführung dieser Daten in einem Bodeninformationssystem
  • Einrichtung und Betrieb von Bodendauerbeobachtungsflächen
  • Systematische Kartierung der Böden Thüringens und Erstellung entsprechender digitaler Bodenkarten
  • Erfassen von Erosionsereignissen sowie von erosionsgefährdeten und schadstoffbelasteten Flächen in entsprechenden Karten und Katastern
  • Erarbeitung von Stellungnahmen bei beabsichtigten Eingriffen in den Boden
  • Veranlassung von Untersuchungen kontaminationsverdächtiger Flächen
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Begrenzung bzw. Verhinderung von Bodenerosionen und Schadstoffeinträgen in Böden sowie zur Sanierung schadstoffbelasteter Grundstücke

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie selbst Anträge stellen, sind keine Fristen zu beachten. Sofern die Behörde Bescheide erlässt, mit denen Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihren Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen. Ansonsten sind die im Bescheid genannten Fristen zu beachten, sobald dieser Bestandskraft erlangt hat.

Rechtsbehelf

Wenn Sie mit Bescheiden von Behörden oder den dafür erhobenen Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter „Welche Fristen muss ich beachten?“). Wo Sie den Widerspruch erheben müssen, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn es um Bodenschutz auf konkreten Grundstücken bzw. um Altlastverdachtsflächen und Altlasten geht, wenden Sie sich bitte an die untere Bodenschutzbehörde Ihres Landkreises (bzw. Ihrer kreisfreien Stadt).

Bei Grundsatzfragen zur Bodenkunde und zum vorsorgenden Bodenschutz können Sie das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) kontaktieren.

Ein Service des Landes Thüringen