Trinkwasserüberwachung
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )
- formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )
- Prüfung der Wasserversorgungsanlage 20,- € bis 80,- €
- Entnahme einer Wasserprobe 20,- € Bestimmung der vor Ort Parameter
- freies Chlor 10,- €
- gebundenes Chlor 10,- €
- pH-Wert 10,- €
- Temperatur 5,- €
- Sensorik (je Einzelbest. 5,- €) 15,- €
- Leitfähigkeit 10,- €
Die Laborkosten richten sich nach dem Untersuchungsumfang und können von Ihnen individuell abgefragt werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Verwaltungskostenverzeichnis des Gesundheitsamtes vom 01.04.2006
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Infektionsschutzgesetz 20.07.2000
- Thür. Verwaltungskostengesetz von 2006
- Thür. Allg. Verwaltungskostenordnung
Ein Service des Landes Thüringen