Bürgerservice

Trinkwasserüberwachung

Leistungsbeschreibung

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )
  • formloser Antrag

Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )
  • Prüfung der Wasserversorgungsanlage 20,- € bis 80,- €
  • Entnahme einer Wasserprobe  20,- € Bestimmung der vor Ort Parameter
  • freies Chlor    10,- €
  • gebundenes Chlor   10,- €
  • pH-Wert     10,- €
  • Temperatur    5,- €
  • Sensorik (je Einzelbest. 5,- €)  15,- €
  • Leitfähigkeit    10,- €

Die Laborkosten richten sich nach dem Untersuchungsumfang und können von Ihnen individuell abgefragt werden.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise: Trinkwasserüberwachung ( Weimar )

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Verwaltungskostenverzeichnis des Gesundheitsamtes vom 01.04.2006

Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • Infektionsschutzgesetz 20.07.2000
  • Thür. Verwaltungskostengesetz von 2006
  • Thür. Allg. Verwaltungskostenordnung

Ein Service des Landes Thüringen