Bürgerservice

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Spezielle Hinweise: Gesundheitszeugnis Ausstellung ( Weimar )

Wichtiger Hinweis:

Die Belehrungen werden nur nach telefonischer Voranmeldung mit Termin durchgeführt und finden an folgendem Ort statt:

  • Stadtverwaltung Weimar, Markt 13/14.

Bitte nehmen Sie im Wartebereich im 1. Obergeschoss (Bereich vor den Zimmern 109 und 110) Platz.

Sie werden zur vereinbarten Zeit dort abgeholt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Spezielle Hinweise: Gesundheitszeugnis Ausstellung ( Weimar )

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 

Spezielle Hinweise: Gesundheitszeugnis Ausstellung ( Weimar )
  • Belehrung einer Person vor Aufnahme einer Tätigkeit nach § 43 Abs. 1: je Person 30 Euro
  • Gruppenbelehrung (ab 5 vorher angemeldeten Personen): je Person 20 Euro
  • Wiederholungsbelehrung auf Anforderung des Arbeitgebers: 15 Euro
  • Belehrung mit Befristung für max. 1 Jahr: 10 Euro
  • Verlängerung der Befristung für max. 1 Jahr: 10 Euro
  • Ausstellung Nachweisheft nach Befristung für ein Jahr: 20 Euro
  • Ausstellung Nachweisheft nach Befristung für zwei Jahre: 15 Euro
  • Ausstellung eines Duplikates: 10 Euro

Bitte beachten Sie, dass im Gesundheitsamt Weimar Gebühren nur bar beglichen werden können.

Spezielle Hinweise: Gesundheitszeugnis Ausstellung ( Weimar )
  • Vollmacht Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Was sollte ich noch wissen?

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Ein Service des Landes Thüringen