Bürgerservice

Badegewässerqualität

Leistungsbeschreibung

Während der Badesaison (15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren Experten der Gesundheitsämter im monatlichen Abstand die natürlichen Badegewässer in Thüringen. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die untersucht und bewertet werden.

Pünktlich zum Start der Badesaison im Mai finden Sie die Darstellung der aktuellen Badegewässeruntersuchungsergebnisse sowie einen Überblick über die Badegewässer in Thüringen unter folgendem Link.

Werden Beanstandungen festgestellt, leiten die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte notwendige Abhilfemaßnahmen ein.

Spezielle Hinweise: Badegewässerqualität ( Weimar )

Hygienische Überwachung der Hallenbäder und Freibäder (einschließlich der Freiflächen).

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Spezielle Hinweise: Badegewässerqualität ( Weimar )

Formloser Antrag

Spezielle Hinweise: Badegewässerqualität ( Weimar )
  • Besichtigung und Kontrolle        20,- Euro bis 60,- Euro
  • Entnahme einer Wasserprobe     5,- Euro bis 11,- Euro

(richtet sich nach Untersuchungsumfang) Messungen vor Ort:

  • Temperatur                                  6,- Euro
  • pH-Wert                                       5,- Euro
  • freies Chlor                                10,- Euro
  • gebundenes Chlor                       5,- Euro
  • Sichttiefe                                    10,- Euro

Gesamt                                     36,- Euro

Laborkosten richten sich nach dem Untersuchungsumfang und können individuell abgefragt werden.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise: Badegewässerqualität ( Weimar )

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Verwaltungskostenverzeichnis des Gesundheitsamtes der Stadt Weimar vom 01.04.2006

Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 08.08.1990, Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000
  • DIN 19643
  • Thür. Verwaltungskostengesetz vom 23.09.2005
  • Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung i.d.d.g.F.

Ein Service des Landes Thüringen