Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise: Schwerbehindertenangelegenheiten ( Weimar )
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Bearbeiten von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und/oder Kfz-Steuerermäßigung
Thüringer Sinnesbehindertengeld
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem ThürSinnbGG
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Sinnesbehinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind: Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Wachkomapatienten
- Anspruchsvoraussetzung: Feststellungsbescheid nach dem SGB IX
An wen muss ich mich wenden?
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise: Schwerbehindertenangelegenheiten ( Weimar )
Stadtverwaltung Gera
Amt für Gesundheit und Versorgung
Abt. Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera
Abteilungsleiterin
Frau Jana Weigel
Zimmer: 007
Tel.: 0365 838-3510
Fax: 0365 838-3515
E-Mail: Schwerbehindertenfeststellung@gera.de
oder sinnesbehindertengeld@gera.de
Servicezeiten in Gera:
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
- Freitag von 9 bis 15 Uhr
- Mittwoch geschlossen
Sachbearbeiterinnen Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Buchstabe: G + Widersprüche A- Z
Frau Jana Henneberg
Zimmer: 002
Tel.: 0365 838-3518 - Buchstabe: M + Widersprüche A - Z
Frau Katrin Prautsch
Zimmer: 002
Tel.: 0365 838-3511 - Buchstaben: C / K / St / Q
Frau Dagmar Teichmann
Zimmer: 003
Tel.: 0365 838-3509 - Buchstaben: J / P / W
Frau Catrin Frahm
Zimmer: 003
Tel.: 0365 838-3514 - Buchstaben: D / F / L
Frau Katrin Jarschel
Zimmer: 015
Tel.: 0365 838-3517 - Buchstaben: E / H / V
Frau Silke Kriebitzsch
Zimmer: 015
Tel.: 0365 838-3528 - Buchstaben: B / T / U / X / Y
Frau Katrin Schöppe
Zimmer: 016
Tel.: 0365 838-3516 - Buchstaben: A / I / N / Sch
Frau Petra Graupner
Zimmer: 030
Tel.: 0365 838-3519 - Buchstaben: O / R / S / Z
Frau Julia Fengler-Rydz
Zimmer: 031
Tel.: 0365 838-3513
Die Sprechstunden der Stadtverwaltung Gera, Amt für Gesundheit und Versorgung, finden jeden 2. Monat statt.
In folgenden Monaten besteht die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache
- Januar, März, Mai, Juli, September, November
Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen in Weimar
- Die Sprechtage finden jeden 1. Dienstag im genannten Monat von 10:00 – 16:00 Uhr in der Schwanseestraße 17, Haus 1, Raum 19 statt.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise: Schwerbehindertenangelegenheiten ( Weimar )
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen im Rathauskurier, in Postwurfzeitungen und online unter www.weimar.de.
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise: Schwerbehindertenangelegenheiten ( Weimar )
Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Versorgung der Stadtverwaltung Gera sind auch weiterhin jederzeit auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Weg zu erreichen. Die Sachberarbeiterinnen finden Sie hier auf dieser Seite.
Ein Service des Landes Thüringen