Fahrerkarte beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen ergeben sich aus § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie vor Ort
- bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz für mindestens 185 Tage im Jahr haben.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die personalisierte Fahrerkarte.
-
Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach -Authentifizierung und -Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Gegebenenfalls wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anschrift und einen Wohnortnachweis wie Personalausweis (beziehungsweise Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte) sowie Nachweis zu Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Muttersprache
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Eine n aktuellen EU-Kartenführerschein beziehungsweise eine vergleichbare Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse, der dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu beachten sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz (für mindestens 185 Tage im Jahr).
Ein Service des Landes Thüringen