Bürgerservice

Haushaltshilfe

Leistungsbeschreibung

Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

Ein Service des Landes Thüringen