Bürgerservice

Jugendarbeit

Leistungsbeschreibung

Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

  • bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
  • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
  • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
  • bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
  • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.

Spezielle Hinweise: Jugendarbeit ( Weimar )

Jugendarbeit in den Ortsteilen Weimars

Die Jugendförderung in den Ortsteilen widmet sich der Kinder- und Jugendarbeit in den eingemeindeten Ortsteilen Weimars. Hierbei wird versucht in enger Zusammenarbeit mit den Ortsteilbürgermeister/innen und den Ortsteilräten ehrenamtliche Strukturen der Kinder und Jugendarbeit in den Ortsteilen zu etablieren. In den meisten Ortsteilen gibt es ein Jugendzimmer, welches von den Kindern und Jugendlichen als Anlaufpunkt genutzt werden kann. Außerdem wird ein Ortsteilbudget verwaltet, welches die Ortsteile für individuelle Ausgaben im Kinder- und Jugendbereich nutzen können.

Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Unterstützung der kommunalen Jugendarbeit durch die Stadt Weimar

Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden Maßnahmen der Jugendbildung, Kinder- und Jugendfreizeiten und internationale Begegnungen gefördert. Darüber hinaus sind zur Unterstützung der kommunalen Jugendarbeit eine einmalige Anschubfinanzierung bzw. die anteilige Sachförderung zur Anschaffung von Gegenständen für die pädagogische Arbeit möglich. Anträge sind bis zum 15. Januar des Kalenderjahres zu stellen.

Förderung schulbezogener Jugendarbeit

Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden außerunterrichtliche bzw. außerschulische Angebote gefördert, welche sich aus dem allgemeinen Arbeitsauftrag der Jugendhilfe unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen generieren. Schulbezogene Jugendarbeit umfasst allgemeine unterstützende/ergänzende Leistungen in den Bereichen Bildung, Persönlichkeitsentwicklung und Freizeitgestaltung. Die Angebote verbinden den Lebensraum Schule mit Freizeit. Sie können in und außerhalb von Schulen realisiert werden. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus Weimarer Regelschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Förderzentren können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Anträge können bis zum 31. August des Kalenderjahres gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

 Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

  • Informationen und Links zum Thema Jugendarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
  • Eine Auflistung bundesweiter unterstützender Einrichtungen, Vereine, Verbände und sozialer Kooperationen erfahren Sie auch aus dem Bundesmodellprogramm E&C des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Zentrum des Bundesmodellprogramms E&C stehen die Entwicklung und Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen ländlichen Regionen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit  

Spezielle Hinweise: Jugendarbeit ( Weimar )

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten durch die Stadt Weimar finden Sie hier .

Die Rechtsgrundlage für die schulbezogene Jugendarbeit finden Sie hier . 

Ein Service des Landes Thüringen