Bürgerservice

Brandschutz

Leistungsbeschreibung

Aufgabenträger sind

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
  • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.

Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Ihre Gemeinde.

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Ein Service des Landes Thüringen