Bürgerservice

Zweitwohnungsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer ( Weimar )

Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer. Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages in der Abt. Steuern eingereicht werden. Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer ( Weimar )

13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate

Spezielle Hinweise: Zweitwohnungsteuer ( Weimar )

Erläuterungsblatt zur Zweitwohnungssteuer

Ein Service des Landes Thüringen