Bürgerservice

Zweitwohnungsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Städte und Gemeinden in Thüringen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

Wer im Gebiet der Stadt Weimar eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Es zählt der melderechtliche Status und es handelt sich um eine Jahressteuer.

Die Steuerbefreiungen sind in § 8 der Satzung zur Zweitwohnungssteuer festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Nutzen Sie das digitale Verfahren oder senden Sie die befüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer an das Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Weimar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Berechnung der Steuer muss eine ausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungssteuer und die Kopie des Mietvertrages eingereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

13 % der Nettojahreskaltmiete der Nebenwohnung, ggf. anteilig für die Anzahl der Monate

Anträge / Formulare

Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer folgendes Formular:

Was sollte ich noch wissen?