Bürgerservice

Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hundesteueranmeldung:

  • Personalausweis
  • Impfpass des Hundes
  • Kaufvertrag/Überlassungsvertrag bzw. Angaben zum Vorbesitzer/Züchter

Hundesteuerabmeldung:

  • Nachweis der Verendung des Tieres
  • vollständige Anschrift des neuen Hundehalters
  • Abgabe der Hundesteuermarke

Spezielle Hinweise: Hundesteuer ( Weimar )

Hundesteueranmeldung:

  • Personalausweis
  • Impfpass des Hundes
  • Kaufvertrag/Überlassungsvertrag bzw. Angaben zum Vorbesitzer/Züchter

Hundesteuerabmeldung:

  • Nachweis der Verendung des Tieres
  • vollständige Anschrift des neuen Hundehalters
  • Abgabe der Hundesteuermarke

Welche Gebühren fallen an?

Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Gebiet der Stadt Weimar einen oder mehrere Hunde hält.
Die Erhebung  der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen, Steuerfreiheit und Steuerermäßigungen sind in den §§ 7 bis 9 der Satzung festgelegt.

Die Steuer beträgt pro Jahr:

  • für den ersten Hund 60,00 €
  • für den zweiten Hund 72,00 € und
  • für jeden weiteren Hund 84,00 €.

Rechtsgrundlage

  • Hundesteuersatzung der Stadt Weimar

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund aufgrund des "Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" auch beim Ordnungsamt der Stadt Weimar anzumelden haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde telefonisch (762-361/-362/-355/-836) oder persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung zur Verfügung.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer ( Weimar )

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund aufgrund des "Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" auch beim Ordnungsamt der Stadt Weimar anzumelden haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde telefonisch (762-361/-362/-355/-836) oder persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung zur Verfügung.