Bürgerservice

Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja

Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Ein Service des Landes Thüringen