Service

Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Ihr Antrag wird geprüft beziehungsweise bearbeitet.
  • Die zuständige Stelle meldet sich bei Ihnen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Voraussetzungen

  • Antrag auf Ersatz bei der Fahrzeugzulassungsstelle
  • Sie benötigen eine Verlusterklärung, eine eidesstattliche Versicherung und ein Aufbietungsverfahren (gesetzlichen Wartezeit).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • Fahrzeugschein
  • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
  • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

50,00 EUR bis 85,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine feste Meldefrist, aber die Neuausstellung dauert wegen einer gesetzlichen Wartezeit (Aufbietungsverfahren) in der Regel etwa 2 bis 4 Wochen. In dieser Zeit können Sie das Fahrzeug nicht verkaufen oder umschreiben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

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