Bürgerservice

Standplatzgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Verfahrensablauf

Ihre Bewerbung für einen Standplatz können Sie online per digitalem Antragsverfahren einreichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das "Amt für Wirtschaft und Märkte" der Stadt Weimar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen grundsätzlich eine Reisegewerbekarte im Sinne der Gewerbeordnung besitzen oder Sie sind Selbsterzeuger.

Weiterhin ist ein Gesundheitsausweis bei Imbissanbietern notwendig.

Rechtsgrundlage

  • Marktgebührensatzung
  • Zwiebelmarktsatzung /-ordnung
  • Gewerbeordnung

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.