Ausbildungsprämie
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Weimar gewährt Studierenden und Auszubildenden (einschließlich schulischer Ausbildungen) eine Prämie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz ab dem Jahr 2020 oder in den Folgejahren nach Weimar (einschließlich Ortsteile) verlegen und den Hauptwohnsitz an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils zum 31.12. (1. Stichtag) und zum 31.12. des Folgejahres (2. Stichtag) nachweisen.
Gemäß Satzung über die Zahlung einer Ausbildungsprämie ist das Meldedatum, nicht das Einzugsdatum, ausschlaggebend.
Eine erweiterte Meldebescheinigung für die beiden Stichtage stellt das Bürgerbüro aus. Die Meldebescheinigung ist kostenpflichtig.
Darunter fallen auch ausländische Studierende und Auszubildende, die in Weimar ihren einzigen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt 300,00 €.
Verfahrensablauf
Die Antragsstellung muss bis zum 31.03. des Jahres erfolgen, das auf den 2. Stichtag folgt. Die Auszahlung erfolgt dann bis 30.09. des Antragsjahres auf ein inländisches Bankkonto. Barauszahlungen oder Überweisungen auf ausländische Konten sind nicht möglich.
Zuständige Stelle
Für Auszubildende:
Stadtverwaltung Weimar, Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern
(siehe Ansprechpartner)
Kontakt für Studierende:
Studierendenwerk Thüringen - Infotake Weimar
Marienstraße 15b
Mensa am Park
Tel. 03643/581 506
E-Mail: infotake-weimar@stw-thueringen.de
Den Antrag für die Ausbildungsprämie für Studierende finden Sie unter Weimarer INFOtake des Studierendenwerkes Thüringen: https://www.stw-thueringen.de/assets/public/Dokumente/wohnen/Antrag_Ausbildungspraemie_Weimar.pdf
Meldebescheinigung erhalten Sie hier:
Stadtverwaltung Weimar, Bürgerbüro
Terminvergabe über tevis.weimar.de oder Telefon: 03643/762-762
Voraussetzungen
siehe Leistungsbeschreibung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; Aufenthaltstitel für ausländische Studierende/Azubis
- Kopie Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Kopie Immatrikulationsbescheinigung als Studierende oder Kopie des gültigen Studentenausweises bzw. Ausbildungsnachweis
Rechtsgrundlage
- Thüringer Kommunalordnung
- Satzung Ausbildungsprämie
Was sollte ich noch wissen?
Beispiel 1:
Anmeldung zum Hauptwohnsitz: 04.09.2020
1. Stichtag: 31.12.2020
2. Stichtag: 31.12.2021
Antragstellung: 01.01.2022 bis 31.03.2022
Auszahlung: bis 30.09.2022
Beispiel 2:
Anmeldung zum Hauptwohnsitz: 15.04.2021
1. Stichtag: 31.12.2021
2. Stichtag: 31.12.2022
Antragstellung: 0101.2023 bis 31.03.2023
Auszahlung: bis 30.09.2023
Unterstützende Institutionen
Für Studierende:
Studierendenwerk Thüringen - Infotake Weimar
Marienstraße 15b
Mensa am Park
Tel.: 03643/581 506
E-Mail: infotake-weimar@stw-thueringen.de