Schwerbehinderten-Angelegenheiten
Landrats-Ämter und Stadt-Verwaltungen kümmern sich um die
Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung.
Dazu gehören diese Aufgaben:
- Einen Grad für eine Behinderung ausstellen.
Jemand hat eine Beeinträchtigung.
Und stellt einen Antrag.
Er wird dann geprüft.
Der Grad der Behinderung wird festgestellt.
Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt man
bei 50 Prozent. - Ausgleiche genehmigen,
wenn man keinen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt.
Aber trotzdem Nachteile hat. - Schwerbehinderten-Ausweise neu ausstellen
und verlängern. - Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
können frei Bus und Bahn fahren.
Ob das möglich ist, wird geprüft. - Ob der Mensch mit einer Behinderung
einen Schwerbehinderten-Parkplatz nutzen darf.
Illustrationen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers