Leichte Sprache

Schwerbehinderten-Angelegenheiten

Landrats-Ämter und Stadt-Verwaltungen kümmern sich um die

Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung.

Dazu gehören diese Aufgaben:

  • Einen Grad für eine Behinderung ausstellen.
    Jemand hat eine Beeinträchtigung.
    Und stellt einen Antrag.
    Er wird dann geprüft.
    Der Grad der Behinderung wird festgestellt.
    Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt man
    bei 50 Prozent.
  • Ausgleiche genehmigen,
    wenn man keinen Schwerbehinderten-Ausweis bekommt.
    Aber trotzdem Nachteile hat.
  • Schwerbehinderten-Ausweise neu ausstellen
    und verlängern.
  • Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis
    können frei Bus und Bahn fahren.
    Ob das möglich ist, wird geprüft.
  • Ob der Mensch mit einer Behinderung
    einen Schwerbehinderten-Parkplatz nutzen darf.

Illustrationen © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers