Lärmaktionsplan
Leistungsbeschreibung
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein verbindliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen".
Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG und der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO) ist das Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Lärmkartierung zuständig.
Für die Aufstellung des auf den Daten der Lärmkartierung basierenden Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet Weimar ist die Stadtverwaltung Weimar im übertragenen Wirkungskreis zuständig.
Aktueller Stand zum Lärmaktionsplan Stufe 4
Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist erfolgt und der Lärmaktionsplan Stufe 4 aufgestellt. Auf Basis der gutachterlichen Empfehlungen wurde dem Stadtrat am 29.1.2025 mittels der Drucksache Nr. 2024/181/V - Lärmaktionsplan Stadt Weimar, Stufe 4 - ein Maßnahmepaket vorgelegt. In der anschließenden Diskussion im Stadtrat wurde ein Änderungsantrag DS 2024/181a/V beschlossen, der die vorgeschlagenen Maßnahmen unter der Prämisse bestätigt, dass diese vorher nochmals geprüft und die zuständigen Ausschüsse und der Stadtrat über das Prüfergebnis unterrichtet werden sollen. Die Erstellung des Prüfergebnisses für die Ausschüsse ist im Moment in Arbeit.
Das vom beauftragten Ingenieurbüro erstellte Gutachten zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Weimar ist über den nachfolgend Link verfügbar.
Lärmaktionspläne der Stadt Weimar
Lärmaktionsplan 2024 Stufe 4
Lärmaktionsplan 2018 Stufe 3
- Lärmkarten Straßenverkehr 2018 – Kartendienst des TLUBN
- Kurzbericht Lärmaktionsplan 2018 Stufe 3
- Langfassung Lärmaktionsplan 2018 Stufe 3
Die vorherigen Lärmaktionspläne 2008 Stufe 1 und 2013 Stufe 2 können bei der Abteilung Immissionsschutz in der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestr. 17, 99423 Weimar eingesehen werden.