Bürgerservice

Lärmaktionsplan

Leistungsbeschreibung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein verbindliches Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden (§ 47e BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Nach § 47d Abs. 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen".

Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG und der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO) ist das Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Lärmkartierung zuständig.

Für die Aufstellung des auf den Daten der Lärmkartierung basierenden Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet Weimar ist die Stadtverwaltung Weimar im übertragenen Wirkungskreis zuständig.

Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Weimar

Online-Befragung vom 15. November 2023 bis zum 6. Dezember 2023

Derzeit befindet sich die Stufe 4 des Lärmaktionsplans zur Minderung der Umgebungs- bzw. Verkehrslärmbelastung im Stadtgebiet Weimar in Bearbeitung. Hierbei werden entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr berücksichtigt. Neben der Aktualisierung der Verkehrssituation und Kontrolle der bisherigen Maßnahmen werden auch Aspekte wie die Erhaltung und Festlegung von ruhigen Gebieten berücksichtigt. Zu diesem Zweck ist nicht nur die Expertise von externen Fachbüros notwendig. Insbesondere die Interessen, Belange und Meinungen der Bewohnerinnen und Bewohnern von Weimar sollen umfassend einbezogen werden. Deshalb wird die Öffentlichkeit bereits in einem frühen Planungsstadium beteiligt.

Damit wir Ihre Sichtweise auf den Verkehrslärm in der Stadt bei der Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans berücksichtigen können, bitten wir Sie, bis einschließlich 6. Dezember 2023 an der Online-Befragung teilzunehmen. Dabei können Sie uns im Rahmen von offenen Fragen weitere Straßenabschnitte, welche aus Ihrer Sicht besonders von Verkehrslärm betroffen sind, mitteilen.

Zur Umfrage

Zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes zum Schienenverkehrslärm

Unabhängig von der Online-Befragung der Stadt Weimar führt auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenverkehrslärm durch.

Vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren abrufen.

 

Lärmaktionspläne der Stadt Weimar

Lärmaktionsplan 2024 Stufe 4 (derzeit in Vorbereitung)

Lärmaktionsplan 2018 Stufe 3

Die vorherigen Lärmaktionspläne 2008 Stufe 1 und 2013 Stufe 2 können bei der Abteilung Immissionsschutz in der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestr. 17, 99423 Weimar eingesehen werden.