Zeitliche Ausdehnung:
Theaterplatz, Markt, Schillerstraße, Frauenplan, Frauentorstraße: 26.11.24 bis 05.01.25
Die finale zeitliche Ausdehnung für den Frauenplan gestaltet sich nach Absprache mit den Händlern.
Herderplatz (inkl. Historischer Markt): 26.11.24 bis 30.12.24
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Pflichtöffnung für Non-Food: Mo. – So: 11.00 – 19.00 Uhr
Für Gastronomen: 11.00 – 21.00 Uhr (vorher bis 19.00 Uhr)
ab dem 26.12. für Non-Food: 11.00 – 18.00 Uhr
Rahmenöffnungszeiten: So. – Do.: 11.00 - 22.00 Uhr
Fr.+ Sa.: 11.00 - 23.00 Uhr
Schließtage: 24. & 25.12. sowie 1.01.
Am 1.12.2024 findet ein verkaufsoffener Sonntag von 11-17 Uhr statt.
Link: Alle Informationen zur Weimarer Weihnacht
Zuständige Stelle:
Für die Gestaltung und Koordination der Weimarer Weihnacht und für die Standplatzvergabe ist das Amt für Wirtschaft und Märkte zuständig.
Künstlerbewerbungen sind unverbindlich ganzjährig möglich und an die Kulturdirektion zu richten.
Vereinshütte:
Die Stadt Weimar bietet eingetragenen Vereinen die Möglichkeit, sich für einen einzelnen Tag in die Vereinshütte einzumieten und Waren aller Art für einen guten Zweck anzubieten. Bewerbungen können bis zum 30.09.2024 mit Angabe von Wunschterminen und des Waren- bzw. Verkaufsangebots per E-Mail an maerkte@stadtweimar.de gesendet werden.
Wechselhütte:
Für die Wechselhütte können Sich einzelne Händler für einen oder mehrere Tage bis zum 30.09.2024 anmelden.
Diese Option ist besonders gut für Händler geeignet, deren Warenbestand nicht für den gesamten Zeitraum ausreicht bzw. für jene die kein Personal über einen langen Zeitraum stellen können.
Die Bewerbung erfolgt über das Thavel Formular.
Welche Fristen muss ich beachten?
Interessenten werden gebeten ihre Bewerbungen frühestmöglich, spätestens jedoch bis zum 30. April, mit allen relevanten Angaben und einem Bewerbungsfoto an den Bereich Märkte zu richten.
Künstlerbewerbungen sind unverbindlich ganzjährig möglich und an die Kulturdirektion zu richten.
Rechtsgrundlagen:
- Privatrechtliche Entgeltordnung für die „Weimarer Weihnacht“
Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Seite Ortsrecht.
Unter Standplatzgenehmigung können Sie sich online für eine Marktteilnahme bewerben.