Bürgerservice

Fördermittel Umwelt

Leistungsbeschreibung

Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten durch die Stadt Weimar“ sind, wenn es die Haushaltslage erlaubt, Fördermittel für Umweltprojekte eingestellt. Bewerbungsfrist ist jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres. Danach werden durch die AbteilungsleiterInnen des Umweltamtes die Projekte und Maßnahmen bewertet.

Die Vergabekriterien richten sich nach Effektivität (Bildungs- und Beteiligungswirksamkeit), Öffentlichkeitswirksamkeit, Innovation, Langfristigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die positive Einflussnahme auf die Entwicklung des Umweltbewusstseins. Hieraus resultiert die Förderung für die eingereichten Projekte bezogen auf die beantragte Fördermittelsumme.