FAQ zur Bundestagswahl
Diese FAQ bietet Ihnen einen kompakten Überblick über das Verfahren und die wichtigsten Fristen. Bei Abweichungen oder speziellen Einzelfällen gilt stets der Originaltext der Bekanntmachungen zur Bundestagswahl sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die genannten Kontaktdaten.
Aktuell sind wir nicht mehr auf der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Mehr als 800 Leute haben sich bereits bereiterklärt, die Stadt Weimar bei der Durchführung der Wahlen zu unterstützen. Damit sind alle 61 Wahllokale und 20 Briefwahllokale ausreichend besetzt.
Die Wahllokale der Stadt Weimar sind am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird rechtzeitig per Post zugestellt.
Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann, hat auch die Möglichkeit, vorab in die Stadtverwaltung zu kommen und dort bereits zu wählen. Die Wahlscheinausgabe befindet sich in der Schwanseestraße 17.
Wir sind ab 3. Februar bis zum Freitag vor der Wahl für Sie da.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: von 9:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: von 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: von 9:00 bis 12:30 Uhr
Am Freitag des Wahlwochenendes, also am 21.02.2025 ist die Wahlscheinausgabe wie folgt geöffnet:
- für die Bundestagswahl von 9:00 bis 15:00 Uhr und
- ausschließlich für den Bürgerentscheid von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Wer auch hierzu nicht die Möglichkeit hat, kann die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen. Aufgrund der verkürzten Fristen wird jedoch empfohlen, die anderen Wahloptionen zu nutzen.
Die verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl führen zu einem engen Zeitplan, der bei der Beantragung und dem Zurücksenden der Briefwahlunterlagen unbedingt beachtet werden soll.
Grundsätzlich wird empfohlen, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen. Unter Umständen kann eine rechtzeitige Postzustellung bei kurzfristiger Beantragung nicht mehr gewährleistet werden. Im Zweifel ist die persönliche Abgabe der Unterlagen in der Wahlscheinausgabe zu empfehlen.
Folgende Optionen haben Sie für die Beantragung der Briefwahl:
- Nutzen Sie das Online-Formular, mit dem Sie die Briefwahl beantragen können. Sie können die Briefwahl für die Bundestagswahl sowie für den Bürgerentscheid, über den am gleichen Tag abgestimmt wird, beantragen. Geben Sie den Vornamen so an, wie er auf der Wahlbenachrichtigung/Abstimmungsbenachrichtigung gedruckt ist. Falls nur der Rufname enthalten ist, geben Sie nur den Rufnamen an. Falls mehrere Vornamen enthalten sind, geben Sie alle an.
- Sie können auch den QR-Code scannen, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Damit gelangen Sie ebenfalls zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.
- Alternativ können Sie das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular ausfüllen, welches Sie uns per Post zusenden können.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand haben, können Sie uns auch eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen schreiben. Die E-Mail-Adresse lautet: wahlbuero@stadtweimar.de Geben Sie dabei die folgenden Informationen an: Ihre vollständigen Namen und Vornamen, das Geburtsdatum, die Meldeanschrift in Weimar, und, falls die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, die Empfängeranschrift.
Aufgrund des verkürzten Zeitablaufs werden für die Bundestagswahl keine persönlichen Schulungen durchgeführt. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten umfangreiches Schulungsmaterial sowie Zugänge für Videoschulungen und können sich selbstständig und umfassend auf ihre Aufgabe als Wahlhelfer vorbereiten.
Bei Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer/Wahlhelferin stehen wir telefonisch unter der 03643/762-0 zur Verfügung.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger wahlberechtigt, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt. Unter bestimmten Umständen dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, abstimmen.
Am Bürgerbegehren, über das parallel abgestimmt wird, dürfen alle ab 16 teilnehmen. Im Wahllokal erhalten alle minderjährigen Wahlberechtigten nur die Unterlagen für das Bürgerbegehren.
In jedem Wahlkreis in Deutschland stehen andere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Spätestens 20 Tage vor der Wahl, also am 3. Februar 2025, wird bekanntgegeben, welche Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden. Gleichzeitig werden die Landeslisten der zur Wahl stehenden Parteien bekanntgegeben.
Die in Weimar zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten wurden in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht.
Ja, die fehlende Ecke ist so vorgesehen. Die abgeschnittene Ecke ermöglicht es blinden und seheingeschränkten Personen, mit Hilfe einer dafür vorgesehenen Stimmzettelschablone, ihre Stimme ohne die Unterstützung einer Vertrauensperson abzugeben.
Am Wahltag sollten Sie die Wahlbenachrichtigung mitbringen, die Ihnen per Post zugestellt wird. Außerdem benötigen Wählerinnen und Wähler einen Personalausweis. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem wählen. Wichtig ist in dem Fall insbesondere der Personalausweis, damit der Eintrag im Wählerverzeichnis mit den Personalien der Wählerin/des Wählers abgeglichen werden kann.
Die Stadt Weimar bemüht sich, immer mehr barrierefreie Wahllokale anzubieten. Nicht alle bieten jedoch diese Voraussetzung. Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfehlen wir, die Möglichkeit zu nutzen, vor Ort in der Schwanseestraße 17 zu wählen. Diese Option besteht vom 3. - 21. Februar 2025.
Alternativ können Sie einen Wahlschein beantragen und zeitnah per Briefwahl wählen. Hierbei sind die verkürzten Fristen zu beachten. Ebenso ist die Dauer zu bedenken, die für den Postversand benötigt wird. Wir empfehlen, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 10. Februar an die Post zu übergeben.