Frühförderung
Unsere freie Praxis betreut Kinder mit Sehbehinderung und Blindheit, Sehverarbeitungsstörung und Kinder mit Mehrfachbehinderung mit Sehschädigung und deren Familien. Das Angebot richtet sich zudem an blinde Eltern mit sehenden Kindern. Frühförderung wird in der Regel vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gewährt.
Wir sehen uns als offene Anlaufstelle bei Fragen zum kindlichen Sehen im Alltag und zu Beeinträchtigungen der zerebralen Sehverarbeitung (Wahrnehmungsstörung).
ANGEBOT
- mobile ganzheitliche Frühförderung im Elternhaus und in Kindereinrichtung
- Überprüfung des funktionalen Sehens von Kindern (auch unabhängig von Frühförderung) eventuell unter der Fragestellung visueller Wahrnehmungsstörung
- Entwicklungsförderung der dem Kind innewohnenden Fähigkeiten und Kompetenzen zur Vermeidung oder Minderung von Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensproblemen, die durch die Sehschädigung entstehen können
- fachlich kompetente Förderung für blinde Kinder (auch für blinde Kinder mit weiteren Beeinträchtigungen oder Mehrfachbehinderung) inclusive Vorbereitung der Brailleschrift
- Elternberatung zu Fragen der Sehschädigung, zur Förderung ihres Kindes, zu Kita- und Schulbesuch, zu eventuellen Hilfsmitteln und zu finanziellen und behindertenrechtlichen Fragen
- Beratungs-und Fortbildungsangebote für PädagogInnen in Kindereinrichtungen und Schulen zu den Themen „Sehen im Kindesalter“ und „Frühe Förderung für Kinder mit Sehschädigung“
- Zusammenarbeit mit Kinder- und Augenärzten, Therapeuten (Logo/Ergo/Physio) und allen anderen Netzwerkpartnern
ZU BEACHTEN
Unsere sinnesspezifische Frühförderstelle Augensternchen berät und unterstützt, ohne dass für Eltern Kosten entstehen oder ein Rezept benötigt wird. Die Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
Informationen
Freie Heilpädagogische Praxis Augensternchen
Ernst-Kohl-Straße 18
99423 Weimar
Ansprechpartnerin: Andrea Bischof
Telefon: 03643 – 46 22 54
Fax 03643 – 77 66 19
mobil 0174 – 301 99 99
Das Angebot richtet sich an blinde, von Sehbeschädigung betroffene oder davon bedrohte Kinder. Die Frühförderstelle versteht sich als offene Anlaufstelle und ist Ansprechpartner für grundsätzlich alle Probleme, die bei Kindern während der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Sehvermögen auftreten können, auch dann, wenn Eltern unsicher sind.
Unsere Beratung basiert auf heil- und sonderpädagogischer Diagnostik und erfolgt familienorientiert.
UNSER ANGEBOT
- Beratung und Begleitung von Eltern, Familienangehörigen und Bezugspersonen
- Förderung der Wahrnehmung, des vorhandenen Sehvermögens, der Bewegung, der Interaktion, der Kommunikation und Sprache, des Sozialverhaltens, des Lern- und Spielverhaltens sowie der Mobilität und Orientierung im Wochenrhythmus
- Förderdiagnostik des funktionalen Sehens
- Information und Vermittlung zu weiteren Hilfs- und Beratungsangeboten
ZU BEACHTEN
Wir bieten heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX an. Das Antragsverfahren wird für alle Frühförderstellen in der aktuellen Landesrahmenvereinbarung geregelt. Erziehungsberechtigte, die ein Entwicklungsrisiko ihres Kindes vermuten, können das offene Beratungsangebot der Frühförderstelle nutzen.
Informationen
AWO Kreisverband Jena-Weimar
Soproner Straße 1b
99427 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 2 49 96 70
fruefoerderung@awo-mittewest-thueringen.de
www.awo-mittewest-thueringen.de
Frühförderung ist ein komplexes System, das mit Hilfe verschiedener Fachkräfte aus dem pädagogischen, psychologischen und medizinisch/therapeutischen Bereich die Entwicklungsverläufe von Kindern positiv beeinflusst. In enger Zusammenarbeit werden die Erziehungskompetenzen der Eltern und Familien anerkannt und gestärkt.
Wir bieten Beratung und Hilfe bei Ihren Fragen zur kindlichen Entwicklung bei Kindern nach der Geburt (bei Risikoschwangerschaften auch vor der Geburt) bis zum Schulbesuch.
ANGEBOT
- Frühförderung in der Familie, der Frühförderstelle und in der Kindertageseinrichtung
- Anregung der kindlichen Entwicklungsverläufe in freudebetonter und spielerischer Form
- Förderung der Stärken und Ressourcen des Kindes und seiner Familie
- Beratung und Begleitung der Familien
- Verknüpfung von pädagogischer Förderung mit Ergotherapie und Logopädie
- Zusammenarbeit mit allen an der Bildung, Förderung und Erziehung des Kindes beteiligten Netzwerkpartnern
ZU BEACHTEN
Eine Frühförderung wird in der Regel vom behandelnden Kinderarzt vorgeschlagen. Es muss ein Behandlungsplan oder Komplexleistungsantrag vorliegen.
Informationen
Belvederer Allee 17
99425 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 540 461
E-Mail: info@lhw-we-ap.de / b.hochbach@lhw-we-ap.de
www.lebenshilfewerk-weimar-apolda.de
Frühförderung ist ein Angebot an Eltern, deren Kinder insbesondere bei ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Unterstützung brauchen.
Beratend stehen wir Eltern und Betreuenden zur Seite, um die speziellen Fördermöglichkeiten für das Kind zu finden.
Unsere Förderleistungen erbringen wir ambulant in unseren Räumen oder mobil durch Besuch in der Kindereinrichtung oder zu Hause.
UNSER ANGEBOT
- Frühförderung und bei Bedarf Therapien für Kinder vom ersten Lebensjahr bis längstens zum Schuleintritt
- Förderung im Sinnes-, motorischen, kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
- Heilpädagogische Leistungen in Verbindung mit therapeutischen Leistungen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
- Entwicklungspsychologische Beratung (EPB) für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
ZU BEACHTEN
Grundlage für die Genehmigung, Ausführung und Abrechnung des Antrages ist ein ausgefüllter Förder- und Behandlungsplan.
Der Förder- und Behandlungsplan ist das Ergebnis der Diagnostik des verantwortlichen Kinderarztes.
Informationen
Stiftung Sophienhaus Weimar
Humboldtstraße 15
99423 Weimar
Telefon: 0 36 43 / 24 10 76 10
Fax: 0 36 43 / 24 10 76 19
s.borchert@diakonie-wl.de
www.stiftung-sophienhaus-weimar.de
www.diakonie-wl.de