Über Weimar

Ehrennadeln der Stadt Weimar

Die Stadt Weimar verleiht goldene, silberne und bronzene Ehrennadeln.Die Stadt Weimar verleiht goldene, silberne und bronzene Ehrennadeln.Die Stadt Weimar verleiht goldene, silberne und bronzene Ehrennadeln.

Verleihung der Ehrennadeln

Für besondere Verdienste und persönliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern um das Wohl der Stadt Weimar verleiht die Stadt seit 2001 Goldene, Silberne und Bronzene Ehren­nadeln.

Die Goldene Ehrennadel wird für eine herausragende Lebens­leistung auf den Gebieten der Wissenschaft, der Umwelt, der Wirtschaft, der Kultur, des Sozialwesens, des Sports und des öffentlichen Lebens an eine Person verliehen, die das Ansehen der Stadt Weimar gemehrt hat.

Die Silberne Ehrennadel wird an jährlich drei Personen für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Wissenschaft, Umwelt, Wirtschaft, Kultur, Sozialwesen, Sport und des öffentlichen Lebens vergeben.

Mit der Bronzenen Ehrennadel werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar geehrt, die im besonderem Maße Zivilcourage bewiesen haben.

Vorschläge für Ehrennadeln müssen grundsätzlich in schriftlicher Form mit einer ausführlichen Begründung und einer kurzen Vita der/des zu Ehrenden im Büro des Oberbürgermeisters (Bereich Protokoll) von einer Person eingereicht werden, die nicht mit der vorgeschlagenen Person identisch ist. Die Anträge bzw. Vorschläge unterliegen keiner Fristsetzung und können das ganze Jahr eingereicht werden.

Die Verleihung findet am 5. Dezember - dem Internationalen Tag des Ehrenamtes - statt. Soll mit Blick auf die zu berücksichtigenden städtischen Gremiensitzungen die vorgeschlagene Person noch in diesem Jahr ausgezeichnet werden, muss der Vorschlag bis zum 30. September eingereicht werden.

Bei Fragen steht Susanne Heine (Referentin Protokoll) unter protokoll@stadtweimar.de bzw. 03643/762603 gern zur Verfügung.

Mit der Prüfung der eingereichten Vorschläge für die Goldene, Silberne und Bronzene Ehrennadel ist der um die Fraktions­vorsitzenden erweiterte Kulturausschuss beauftragt. Über diese Vorschläge entscheidet schließlich der Stadtrat in einer nicht öffentlichen Sitzung nach Mehrheitsprinzip.