Allgemeine Fragen

 

Digitale Gewalt umfasst viele verschiedene Angriffsformen:

  • Belästigung, Bedrohung und Diffamierung – Versenden unerwünschter, belästigender oder bedrohender Nachrichten, Verbreitung falscher Behauptungen, Hasskommentare
  • Shitstorm – Massenhafte negative Kommentare, Beleidigungen und Bedrohungen in sozialen Netzwerken
  • Identitätsdiebstahl und -missbrauch – Erstellen gefälschter Profile, Verwendung gestohlener Zugangsdaten, Bestellung von Waren im Namen der Betroffenen
  • Verletzung der Privatsphäre durch Bild- und Videoaufnahmen – Heimliches Fotografieren/Filmen, Weitergabe intimer Aufnahmen ohne Zustimmung, Deepfakes
  • Zusendung unerwünschter sexualisierter Inhalte – Versenden von Bildern von Geschlechtsteilen, pornografische Bilder ohne Zustimmung
  • Digitale Überwachung und Kontrolle (Cyberstalking) – Ausspionieren von Daten, Installation von Spionage-Apps, Ortung über GPS, Kontrolle von Smart-Home-Geräten
  • Digitale Angriffe am Arbeits- oder Ausbildungsplatz – Verbreitung privater Informationen im beruflichen Umfeld

 

Digitale Gewalt kann jede Person treffen.

Nach Erfahrungen von Beratungsstellen sind besonders häufig Frauen und Mädchen betroffen. Die schweren Deliktformen werden überwiegend von Männern verübt. Oft kennen sich Betroffene und Täter*innen – etwa in (Ex-)Partnerschaften oder im beruflichen Umfeld.

Digitale Gewalt tritt häufig nicht isoliert auf, sondern als Teil eines Gesamtmusters von Kontrolle und Gewalt.

 

Ja. Digitale Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Die verschiedenen Formen digitaler Gewalt erfüllen in der Regel strafrechtliche Tatbestände, zum Beispiel:

  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
  • Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
  • Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a, 202b StGB)
  • Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB)

Betroffene können juristische Schritte einleiten – sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.

Fragen für Betroffene - Erkennen & Reagieren

 

Mögliche Ursachen für die Ortung:

  • Standort-Funktion auf Ihrem Smartphone ist aktiviert (in den Schnelleinstellungen kann das GPS-Signal deaktiviert werden)
  • Instagram-Karten-Funktion ist aktiviert (überprüfbar durch Klick auf das Nachrichten-Symbol: die eigene Karte wird links oben angezeigt)
  • Ortungs-Apps wurden heimlich auf Ihrem Gerät installiert (insbesondere wenn jemand außer Ihnen Zugriff auf Ihr Smartphone hatte)
  • Gemeinsame Accounts (Apple, Google) ermöglichen Standortzugriff
  • Smart-Home-Geräte oder Fahrzeug-GPS werden zur Überwachung genutzt
  • Bluetooth-Tracker (AirTags, Peilsender) wurden in Tasche, Auto, Handyhülle oder Kleidung versteckt

Was Sie tun können:

  • Überprüfen und deaktivieren Sie die Standort-Einstellung auf allen Geräten (zum einen über die Schnelleinstellungen, zum anderen über die App-Berechtigungen. Zur Anleitung 
  • Instagram-Karte deaktivieren
  • Deaktivieren Sie die Standortfreigabe (z.B. Geotagging, Standort, Geo-Dienste) in Ihrer Kamera-App. So haben Ihre Fotos keinen Ortsstempel.
  • Prüfen Sie installierte Apps auf Ihrem Smartphone. Vertrauen Sie nicht den angezeigten Icons, sondern schauen Sie sich über die Einstellungen eine Auflistung aller tatsächlich installierten Apps an. Seien Sie misstrauisch bei Apps, die Sie nicht selbst installiert haben (die vermeintlich harmlos klingen wie „Wetter Aktuell“)
  • Suchen Sie Taschen, Auto und persönliche Gegenstände nach Trackern ab
  • Lassen Sie Ihr Gerät von Fachleuten auf Spionage-Software überprüfen, am besten über die Forensik der Polizei
  • Im Ernstfall: Gerät austauschen

 

Mögliche Anzeichen:

  • Akku entlädt sich ungewöhnlich schnell
  • Gerät wird warm ohne erkennbare Nutzung
  • erhöhter Datenverbrauch
  • unbekannte Apps sind installiert
  • Gerät verhält sich merkwürdig (startet neu, schaltet sich selbst ein/aus, öffnet Apps von allein)

Was Sie tun können:

  • Überprüfen Sie installierte Apps in den Einstellungen: Sind unbekannte dabei? Löschen! (Hinweis: Wirklich wichtige Systemapps lassen sich nicht löschen.)
  • Achten Sie auf Apps mit ungewöhnlichen Berechtigungen (Standort, Mikrofon, Kamera)
  • Trennen Sie die Internetverbindung, wenn Sie einen Verdacht haben
  • Lassen Sie Ihr Gerät von IT-Fachleuten oder spezialisierten Beratungsstellen überprüfen
  • Im Zweifelsfall: Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen oder austauschen

Wichtig: Geben Sie Ihr Gerät nicht aus der Hand und teilen Sie Passwörter nicht!

Fragen für Betroffene - Schutz & Prävention

 

Beispiel: Bedrohliche Nachrichten dokumentieren

  1. Screenshot anfertigen – Stellen Sie sicher, dass Datum, Uhrzeit und Absender sichtbar sind
  2. Ausdrucken – Drucken Sie wichtige Nachrichten zusätzlich aus
  3. Sicher aufbewahren – zum Beispiel in diesem Online-Tresor
  4. Nicht weiterleiten – Leiten Sie Nachrichten nicht weiter, sonst ändert sich der Header (Protokoll)
  5. Nicht antworten – Reagieren Sie nicht auf die Nachrichten
  6. Dokumentieren – Führen Sie eine Liste: Wann? Was? Wer? Zeugen? Notieren Sie Namen und Kontaktdaten möglicher Zeug*innen
  7. Sichern – Speichern Sie alles auf einem separaten Medium (USB-Stick, externe Festplatte)

Bei Fotos/Videos: Original-Dateien nicht verändern oder löschen – Metadaten (Datum, Ort) können wichtige Beweise sein.

Weitere hilfreiche Tipps zur Beweissicherung

 

 

Smartphone & Tablet:

  • Deaktivieren Sie die Standort-Funktion in den Einstellungen
  • Überprüfen Sie die App-Berechtigungen regelmäßig und lassen Sie keinen Zugriff auf sensible Funktionen wie Kamera, Mikrofon, Standort, Kalender, Kontakte etc. zu, wenn dies nicht absolut nötig ist
  • Nutzen Sie separate Accounts (kein gemeinsames Apple-/Google-Konto)
  • Deaktivieren Sie die Standortverfolgung in Ihrem Google-Profil
  • Ändern Sie ALLE Passwörter nach einer Trennung

Vernetzte Geräte:

Bluetooth-Tracker:

  • Suchen Sie persönliche Gegenstände (Taschen, Auto, Kleidung) nach versteckten Trackern ab
  • Nutzen Sie Apps zur Erkennung von AirTags und anderen Trackern (z.B. AirGuard)

 

Wichtigste Maßnahmen:

  • Gerät zurücklassen oder austauschen – Im Idealfall nutzen Sie ein neues Gerät, das der Täter bzw. die Täterin nicht kennt
  • Standort-Dienste deaktivieren auf allen Geräten (am besten den Flugmodus nutzen!)
  • Neue SIM-Karte verwenden (am besten direkt vor Ort im Handel kaufen und aktivieren lassen)
  • Alle Passwörter ändern (E-Mail, soziale Medien, Online-Banking, Google Account)
  • Gemeinsame Accounts trennen (Cloud-Dienste, Familien-Accounts)
  • Apps prüfen – Deinstallieren Sie verdächtige oder gemeinsam genutzte Apps
  • Auf Werkseinstellungen zurücksetzen – Falls Sie das alte Gerät behalten

Tipp:

Besprechen Sie die digitale Sicherheit mit den Mitarbeiter*innen im Frauenhaus. Sie haben Erfahrung und können Sie beraten.

Technische Anleitungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

 

Schritt für Schritt:

  1. Passwörter ändern – Alle Accounts (E-Mail, soziale Medien, Online-Banking, Shopping-Portale)
  2. Gemeinsame Accounts trennen
    • Familienkonten bei Apple, Google, Spotify etc. verlassen
    • Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive) trennen
    • Streaming-Dienste: Eigenen Account erstellen
  3. Partnerverträge kündigen
    • Mobilfunkverträge
    • Internet-Flatrates
    • Gemeinsame Abonnements
  4. Geräte zurücksetzen oder austauschen
    • Smartphone auf Werkseinstellungen zurücksetzen
    • Neue Geräte nutzen, wenn möglich
  5. Smart-Home-Geräte neu konfigurieren
    • Zugangscodes ändern
    • Geräte vom Ex-Partner*in-Account trennen
  6. Neue Kontaktdaten
    • Neue E-Mail-Adresse und Telefonnummer
    • Nur an vertrauenswürdige Personen weitergeben
  7. Soziale Medien
    • Privatsphäre-Einstellungen verschärfen (z.B. Profil auf privat stellen, Stories nur sichtbar
      für festgelegte Kontakte)
    • Ex-Partner*in blockieren

Wichtig: Informieren Sie den Täter bzw. die Täterin nicht über Ihr Vorgehen.

Technische Anleitungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen

 

Fragen für Betroffene - Konkrete Situationen

 

Sofortmaßnahmen: 

  • Screenshot/Ausdruck der Veröffentlichung anfertigen (als Beweis)
  • Plattform-Betreiber kontaktieren – Fordern Sie die sofortige Löschung (Meldung über Meldefunktion der jeweiligen Plattform)
  • Täter*in zur Löschung auffordern – Verlangen Sie die Löschung auf allen Datenträgern und in allen digitalen Medien
  • Nicht weiterverbreiten – Teilen Sie die Aufnahmen nicht mit anderen

Rechtliche Schritte:

  • Die Weitergabe von Aufnahmen gegen Ihren Willen ist strafbar (§ 33 KUG bzw. § 201a StGB)
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Zivilrechtlich: Unterlassungserklärung, Löschung, Schadensersatz geltend machen
  • Anwaltliche Unterstützung einholen – spezialisierte Rechtsanwält*innen können schnell reagieren

Tipp:

Viele Frauenberatungsstellen bieten eine kostenlose Rechtsberatung zur ersten Orientierung an.

Bei digitaler Gewalt ist es sinnvoll, HateAid bezüglich der nächsten Schritte zu kontaktieren oder die App „MeldeHelden“ zu nutzen.

Auch Anna Nackt hilft. Anna Nackt ist eine ehrenamtlich arbeitende Betroffenenselbsthilfe-Organisation, die sich mit bildbasierter sexualisierter Gewalt befasst.

 

 

Das ist Nötigung und strafbar (§ 240 StGB).

Was Sie tun sollten:

  • Nicht auf die Forderung eingehen – Zahlen Sie kein Geld, lassen Sie sich nicht erpressen
  • Beweise sichern – Dokumentieren Sie die Drohung (Screenshot, Ausdruck)
  • Professionelle Hilfe – Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle
  • Juristische Schritte prüfen – Erstatten Sie Strafanzeige
  • Nicht informieren – Teilen Sie dem Täter bzw. der Täterin nicht mit, was Sie vorhaben

Wichtig:

Die Androhung der Veröffentlichung dient der massiven Einschüchterung. Oft folgen weitere Angriffe. Holen Sie sich Unterstützung, um den Täter bzw. die Täterin zu stoppen, z.B. von der Polizei und HateAid.

 

Deepfakes, sind manipulierte Aufnahmen, bei denen Ihr Gesicht in pornografische Fotos/Videos montiert wurde (Deepnudes).

Vorgehen:

Beweise sichern – Screenshot/Ausdruck der gefälschten Aufnahmen oder über www.with-you.ch/en/safe-withyou

  • Plattform-Betreiber zur Löschung auffordern
  • Strafanzeige erstatten – Deepfakes können Nötigung, Beleidigung oder Verleumdung darstellen
  • Anwaltliche Unterstützung – Zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz geltend machen

Achtung:

Die Verbreitung manipulierter Aufnahmen ist genauso strafbar wie die Verbreitung echter intimer Aufnahmen.

Auch hier ist HateAid eine gute Anlaufstelle: www.hateaid.org/betroffenenberatung bzw. deren App „MeldeHelden“

 

Das ist Identitätsdiebstahl und kann strafbar sein (§ 44 BDSG, §§ 185 ff. StGB).

Sofortmaßnahmen:

  • Screenshot des Fake-Profils anfertigen
  • Plattform melden – Nutzen Sie die Meldefunktion des sozialen Netzwerks
  • Kontakte informieren – Warnen Sie Freund*innen und Familie vor dem Fake-Profil & bitten Sie diese darum, das Profil ebenfalls zu melden. Je mehr Accounts ein Profil melden, umso größer der Druck auf den Betreiber.
  • Dokumentieren – Notieren Sie, was unter Ihrem Namen gepostet wird

Rechtliche Schritte:

  • Strafanzeige bei der Polizei
  • Löschung durchsetzen – Fordern Sie vom Plattform-Betreiber die Löschung des Fake-Profils
  • Anwaltliche Unterstützung für zivilrechtliche Ansprüche

 

Das ist sexuelle Belästigung und kann strafbar sein (§ 184 StGB, § 240 StGB).

Vorgehen:

  • Screenshot/Ausdruck anfertigen
  • Nicht weiterleiten – Leiten Sie die Bilder nicht weiter
  • Nicht antworten
  • Absender blockieren
  • Bluetooth-Funktion nur gezielt aktivieren (wenBild über AirDrop kam)
  • Strafanzeige bei der Polizei

Besonders wichtig:

Wenn Ihnen Kinderpornografie zugesandt wird, ist das ein schweres Delikt. Wenden Sie sich sofort an die Polizei und leiten Sie das Material nicht weiter!

Ungewollte Genitalbilder können über Dickstinction gemeldet werden. Die Initiative unterstützt auch beim weiteren rechtlichen Vorgehen.

 

 

Shitstorm = lawinenartiges Auftreten negativer, beleidigender bis bedrohender Kommentare.

Sofortmaßnahmen:

  • Privatsphäre-Einstellungen verschärfen – Beschränken Sie, wer Ihre Beiträge sehen und kommentieren kann (unmittelbar: Profil auf „privat“ stellen, Stories nur für festgelegte Kontakte anzeigen)
  • Kommentarfunktion deaktivieren
  • Angreifer blockieren und melden – Nutzen Sie die Meldefunktion der Plattform
  • Beweise sichern – Screenshots von beleidigenden/bedrohenden Kommentaren
  • Bleiben Sie sachlich – Lassen Sie sich nicht provozieren

Rechtliche Schritte:

  • Bei Beleidigungen, Verleumdung oder Bedrohungen: Strafanzeige erstatten (§§ 185-187, 241 StGB)
  • Anwaltliche Unterstützung für Unterlassungsforderungen

Wichtig:

Sie müssen das nicht allein durchstehen. Holen Sie sich Unterstützung bei Beratungsstellen wie HateAid.

Außerdem können Sie Hass im Netz hier meldensowie über die App „MeldeHelden“

 

Das kann Belästigung oder Nachstellung (Stalking) sein – § 238 StGB.

Vorgehen:

  • Beweise sichern – Speichern Sie die Nachrichten, drucken Sie sie aus
  • Nicht antworten
  • Spam-Filter aktivieren und diese Nachrichten in den Spam-Ordner verschieben. Dieser lernt künftig solche Mails zu erkennen und auszusortieren bzw. zu blockieren
  • Absender blockieren
  • Neue E-Mail-Adresse einrichten – Teilen Sie diese nur vertrauenswürdigen Personen mit
  • Alte Adresse behalten – Nicht löschen, aber nicht mehr aktiv nutzen (für Beweiszwecke)
  • Dokumentieren – Datum, Anzahl, Inhalt der Nachrichten notieren

Bei massiver Belästigung: Strafanzeige erstatten

 

Das ist strafbar (Beleidigung § 185 StGB, Bedrohung § 241 StGB, Nachstellung § 238 StGB).

Sofortmaßnahmen:

  • Beweise sichern – Screenshots, Ausdrucke (mit Datum, Uhrzeit, Absender)
  • Nicht antworten – Keine Reaktion zeigen
  • Nicht weiterleiten – Header ändert sich sonst
  • Absender blockieren – Nutzen Sie Sperrfunktionen
  • Dokumentieren – Führen Sie eine Liste (wann, was, wer, Zeugen)

Wenn die Nachrichten nicht aufhören:

  • Neue Accounts eröffnen – Alte Accounts nicht löschen, aber nicht mehr nutzen
  • Passwörter ändern
  • Strafanzeige erstatten

Wichtig:

Informieren Sie den Täter bzw. die Täterin nicht über Ihr weiteres Vorgehen. Eine detaillierte Beratung bietet HateAid

Außerdem können Sie Hass im Netz hier melden

 

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. 

Cyberstalking ist Stalking durch E-Mails, Beiträge und Nachrichten über Messenger, Chats oder andere soziale Netzwerke und digitale Medien.

Häufige Motive sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle sowie das übersteigerte Bedürfnis, von der/m Betroffenen wahrgenommen zu werden, Kontakt zu diesem aufzunehmen oder zu halten. Einige Stalkende leiden unter psychischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.

  • Wer wird gestalkt?
    Stalking kann Jedem widerfahren. Betroffen sind Menschen jeden Alters, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Frauen sowie Männer können damit konfrontiert werden, wobei Frauen überdurchschnittlich betroffen sind.
    In 75% der Fälle kennen die Betroffenen die stalkende Person.

  • Wer stalkt?
    Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte. Nur selten ist die stalkende Person den Betroffenen völlig unbekannt.

    Die von dem Stalker/der Stalkerin den Betroffenen entgegengebrachten "Gefühle" können "positiv" (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein. "Positive" Gefühle können ins Negative umschlagen.

  • Sie sind betroffen?
    Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110!
    Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
    Nehmen Sie die Situation ernst! 
    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
    Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen.
    Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/stalking/ sowie im angehängten Dokument.

Quelle: www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/stalking

Fragen für Betroffene - Am Arbeitsplatz

 

Wenn Ihnen gedroht wird, private Informationen oder Aufnahmen an Ihren Arbeitgeber zu schicken:

Vorgehen:

  • Juristische Schritte prüfen – Erstatten Sie schnellstmöglich Strafanzeige
  • Vorgesetzte informieren – Teilen Sie mit, dass Sie rechtlich gegen die Drohung vorgehen
  • Gemeinsam planen – Besprechen Sie, wie mit dem Eingang solcher Informationen umgegangen werden soll
  • Personenkreis begrenzen – Vereinbaren Sie, wer solche Informationen erhält
  • Professionelle Hilfe – Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle

Wenn bereits Informationen verbreitet wurden:

  • Dokumentieren Sie, wer welche Informationen erhalten hat
  • Arbeitsrechtliche Schritte mit Anwält*innen prüfen

 

Vorbereitung:

  • Überlegen Sie, welche Informationen Sie teilen möchten
  • Bereiten Sie Nachweise vor (z. B. Drohungen, Screenshots)
  • Holen Sie sich vorab Beratung (z. B. bei einer Fachberatungsstelle wie HateAid)

Im Gespräch:

  • Schildern Sie sachlich die Situation
  • Betonen Sie, dass Sie rechtlich gegen den Täter bzw. die Täterin vorgehen
  • Bitten Sie um Unterstützung (z. B. Vertraulichkeit, Schutz vor Kontakt)
  • Klären Sie, wie mit möglichen Angriffen am Arbeitsplatz umgegangen wird

Ihre Rechte:

  • Sie haben ein Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz
  • Ihr*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, Sie vor Belästigung zu schützen

Fragen für Angehörige & Freund*innen

 

Emotionale Unterstützung bieten:

Angehörige und Freund*innen sollten versuchen, Kontakt zu halten, das Gespräch zu suchen und zu zeigen, dass sie sich Sorgen machen. Dabei sollte unbedingt vermieden werden, Druck auszuüben, da Betroffene häufig emotional abhängig sind oder manipuliert werden.

Vertraute Menschen im Umfeld können auch für eine Zeit die Social-Media-Profile übernehmen und dabei helfen, Beweise zu sichern.

Praktische Hilfe:

Wenn Angehörige intime Aufnahmen oder Mitteilungen über eine ihnen bekannte Person erhalten, können sie diese speichern und die Betroffene informieren. In Absprache können Informationen über juristische Schritte eingeholt oder die Polizei kontaktiert werden.

Angehörige, Freund*innen und Bekannte können auch helfen, indem sie durch das Melden entsprechender Inhalte oder Profile dazu beitragen, dass diese schnell gelöscht werden. Außerdem können sie öffentlich entsprechende Posts kommentieren und Falsches richtigstellen.

Wichtige Anlaufstellen:

  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 116 016 (auch für Angehörige)
  • Hilfetelefon "Gewalt an Männern":   0800 123 99 00
  • Spezialisierte Beratungsstellen wie HateAid.
  • Meldestellen wie Hessen gegen Hetze.

 

Vermeiden Sie Druck:

Unbedingt vermieden werden sollte, Druck auszuüben, da die Situation für Betroffene schon belastend genug ist. Respektieren Sie, dass die betroffene Person Zeit braucht, um Entscheidungen zu treffen. Sie können anbieten, im Alltag zu helfen, um die Kapazitäten der betroffenen Person zu schonen.

Keine Verharmlosung:

Nehmen Sie die Situation ernst und verharmlosen Sie die digitale Gewalt nicht. Ein Beratungsgespräch bei einer Fachberatungsstelle kann helfen, aus dem Kreislauf von Angst und Hilflosigkeit auszusteigen. Das können örtliche Beratungsstellen (z.B. Frauenberatung) oder thematisch spezialisierte Beratungsangebote wie HateAid sein.

Keine eigenmächtigen Aktionen:

Handeln Sie nicht ohne Absprache mit der betroffenen Person. Alle Schritte sollten gemeinsam besprochen werden. Selbstjustiz könnte die digitale Gewalt deutlich verschlimmern.

Nicht die Schuld bei der betroffenen Person suchen:

Die Verantwortung für Gewalt liegt immer beim Täter bzw. der Täterin, nie beim Opfer.

 

Ja, das ist erlaubt und kann hilfreich sein:

Wenn Angehörige intime Aufnahmen oder Mitteilungen über eine ihnen bekannte Person erhalten, können sie diese speichern und die Betroffene informieren. Das gilt nicht für Inhalte, die als kinderpornografisches Material klassifiziert werden kann! Ist die betroffene Person minderjährig und sind die Inhalte sexualisiert, sollten Sie direkt mit der betroffenen Person und anschließend mit der Polizei sprechen. Der Besitz dieses Materials allein ist strafbar, selbst wenn Sie helfen wollen.

Eine Person kann eine Vertrauensperson anrufen, wenn ein Vorfall eskaliert. Diese Person kann die Situation aufzeichnen und auf ihrem eigenen Telefon speichern, auf das der Täter oder die Täterin keinen Zugriff hat.

Wichtige Hinweise:

  • Speichern Sie Screenshots mit erkennbarem Datum, Uhrzeit und Absender
  • Sichern Sie die Beweise zusätzlich auf einem USB-Stick oder einer externen Festplatte
  • Bitten Sie eventuelle Teilnehmende an Online-Diskussionen, sich als Zeug*innen zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien
  • Handeln Sie immer in Absprache mit der betroffenen Person

 

Direktes Eingreifen:

Den positiven Dialog anzustoßen, ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, wie unbeteiligte Zeugen in Cybermobbing-Situationen eingreifen können. Werben Sie für einen respektvollen Umgang und konstruktive Gespräche. Benennen Sie klar, was nicht in Ordnung ist (z.B. „Diese Aussage ist rassistisch und gehört hier nicht her.“)

Konkrete Schritte:

  1. Melden Sie die Inhalte:
    Melden Sie die Verstöße bei den Anbietern direkt oder über die Internet-Beschwerdestelle, die App „MeldeHelden“ oder die Meldestelle „HessenGegenHetze“ (deutschlandweit). Informieren Sie die Betroffenen (wenn sie Ihnen bekannt sind) darüber, dass Hass und Hetze gegen sie verbreitet werden.
  2. Bieten Sie Unterstützung an: Empathie und Mitgefühl für die Opfer sind angebracht, fragen Sie die Betroffenen, wie Sie unterstützen können.
  3. Counter-Speech (Gegenrede): Sobald Sie ein Hassposting lesen, sollten Sie aktiv werden und das Fehlverhalten aufzeigen. Das wird vermutlich die Täter*innen nicht umstimmen, zeigt den Opfern aber, dass sie nicht allein sind.
  4. Dokumentieren Sie: Machen Sie Screenshots als Beweismittel, falls die betroffene Person später rechtliche Schritte einleiten möchte.

Was Sie vermeiden sollten:

  • Engagieren Sie sich nicht in endlosen Diskussionen mit Täter*innen
  • Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie selbst beleidigende Sprache
  • Formulieren Sie Inhalte positiv und wertschätzend der betroffenen Person gegenüber (z.B. durch Hervorheben, welche Inhalte Sie warum mögen und wichtig finden). Das verschiebt den Diskurs

 

Fragen zu Täter*innenarbeit

 

Täterberatung Projekt ORANGE – Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.:

  • Kontakt: Eislebener Str. 1h, 99086 Erfurt | Tel. 0151 / 20 68 21 38 |
  • Angebot: Einzelberatung und soziales Gruppentraining für Menschen, die Gewalt ausüben. Für Selbstmelder und gerichtlich Zugewiesene: Entwicklung gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien.

PROJEKT A4 - Männerberatung in Thüringen

  • Kontakt: August-Bebel-Str. 10, 07743 Jena | Tel. 0151 / 288 156 18 |
    E-Mail: beratung@maennerberatung-thueringen.de
  • Angebot: Thüringenweite Beratung für Männer, primär für Betroffene von Gewalt, aber auch Anlaufstelle bei Gewaltfragen

Psychosoziale Beratungsstelle – SiT Weimar

  • Kontakt: Erfurter Str. 28, 99423 Weimar
  • Angebot: Psychosoziale Beratung bei verschiedenen Problemlagen, auch zu Verhaltensstörungen und Konflikten

Sozialpsychiatrischer Dienst Weimar

  • Kontakt: Gesundheitsamt Weimar | Tel. 03643 762 752
  • Angebot: Beratung bei psychischen Belastungen, Vermittlung zu Therapeut*innen

Fragen zu rechtlichen & finanziellen Aspekten

 

Digitale Gewalt kann verschiedene Straftatbestände erfüllen:

  • § 185 StGBBeleidigung: herabwürdigende Äußerungen
  • § 186 StGBÜble Nachrede: Behaupten unwahre Tatsachen, die das Ansehen schädigen
  • § 187 StGBVerleumdung: wider besseres Wissen unwahre Tatsachen verbreiten
  • § 201 StGBVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes: heimliche Aufnahmen privater Gespräche
  • § 201a StGBVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen: unbefugte Aufnahmen oder Verbreitung intimer Bilder/Videos
  • § 238 StGBNachstellung (Stalking): beharrliches Nachstellen und Belästigen
  • § 240 StGBNötigung: zu Handlungen zwingen durch Gewalt oder Drohung
  • § 241 StGBBedrohung: Androhen von Straftaten
  • § 303a/b StGBDatenveränderung, Computersabotage: Hacken, Accounts sperren, Daten löschen
  • § 33 KunstUrhGRecht am eigenen Bild: Unbefugte Veröffentlichung von Fotos

Je nach Schwere drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Eine Anzeige lohnt sich in jedem Fall und ist ein wichtiges Zeichen gegen digitale Gewalt!

 

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  1. Persönlich bei jeder Polizeidienststelle – auch bei Ihrer örtlichen Polizeiwache
  2. Online-Anzeige (deutschlandweit):
  3. Schriftlich per Post – bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei
  4. Telefonisch – Polizei-Notruf 110 bei akuter Bedrohung

Wichtig für die Anzeige:

  • Alle Beweise sichern (Screenshots mit Datum/Uhrzeit, URLs, Nachrichten, E-Mails oder über www.with-you.ch/en/safe-withyou)
  • Chronologie der Vorfälle dokumentieren
  • Zeug*innen benennen, falls vorhanden
  • Bei Bedarf Beratungsstellen vorab kontaktieren (z.B. unterstützt HateAid bei der Anzeige)

Sie müssen nicht sofort Anzeige erstatten, sollten aber frühzeitig beginnen, Beweise zu sammeln und Vorfälle zu dokumentieren, auch wenn Sie selbst nicht betroffen sind.

 

Eine Gewaltschutzanordnung nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist eine zivilrechtliche Schutzanordnung, die das Familiengericht auf Antrag erlässt.

Mögliche Anordnungen:

  • Kontaktverbot (auch digital: keine Anrufe, E-Mails, Nachrichten, Social Media)
  • Näherungsverbot (Mindestabstand zu Wohnung, Arbeitsplatz)
  • Wohnungsüberlassung bei gemeinsamer Wohnung

Gilt auch bei digitaler Gewalt:

Das Kontaktverbot umfasst ausdrücklich auch digitale Kontaktaufnahme (Telefon, SMS, E-Mail, Social Media). Verstöße können mit Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder Strafverfahren geahndet werden.

Beantragung:

Beim zuständigen Familiengericht, oft mit anwaltlicher Unterstützung. Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung, z.B. HateAid oder das Frauenzentrum Weimar.

 

Eine Unterlassungserklärung ist eine außergerichtliche Vereinbarung, mit der sich die tatausübende Person verpflichtet, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z.B. Beleidigungen posten, Bilder verbreiten, Kontakt aufnehmen).

Vorteile:

  • schneller als ein Gerichtsverfahren
  • kostengünstiger (wenn außergerichtlich)
  • klare schriftliche Vereinbarung mit Vertragsstrafe bei Verstoß

Vorgehen:

  • meist durch Anwält*in formuliert und dem Täter bzw. der Täter*in zugestellt
  • bei Unterzeichnung entsteht ein verbindlicher Vertrag
  • bei Verstoß: Forderung der Vertragsstrafe oder gerichtliche Durchsetzung

Wichtig:

Eine Unterlassungserklärung ersetzt keine Strafanzeige, kann aber ergänzend wirken und betroffene Personen kurzfristig entlasten sowie Täter*innen abschrecken.

 

Neben Strafanzeigen haben Sie zivilrechtliche Ansprüche:

  1. Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB analog, § 823 BGB): Forderung, bestimmte Handlungen zu unterlassen
  2. Beseitigungsanspruch: Forderung, rechtswidrige Inhalte zu löschen
  3. Schadensersatz (§ 823 BGB, § 253 BGB): Ersatz materieller Schäden (z.B. Anwaltskosten, Therapiekosten)
  4. Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB): Ausgleich für immaterielle Schäden bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  5. Gegendarstellung/Widerruf: Bei unwahren Behauptungen 
  6. Einstweilige Verfügung: Schnelle gerichtliche Anordnung zur sofortigen Unterlassung

Diese Ansprüche können auch gegen Plattformbetreiber geltend gemacht werden.

Liste spezialisierter Beratungsangebote zu digitaler Gewalt

 

 

Ja, bei digitaler Gewalt können Ansprüche bestehen:

Schadensersatz (materielle Schäden):

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten für Psychotherapie
  • Verdienstausfall
  • Kosten für technische Schutzmaßnahmen (z.B. neue Rufnummer, IT-Sicherheit)

Schmerzensgeld (immaterielle Schäden):

  • Bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (z.B. durch Verleumdung, intime Bildveröffentlichungen)
  • Bei psychischen Beeinträchtigungen durch Stalking oder Bedrohung
  • Bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

Höhe: Abhängig von Schwere, Dauer und Folgen der Tat. Die Rechtsprechung zu digitalem Kontext entwickelt sich weiter und der sicherste Weg ist, sich über eine Rechtsberatung zu informieren.

Durchsetzung: Zivilklage vor Gericht, meist mit anwaltlicher Vertretung erforderlich.

 

Wenn Social-Media-Plattformen nicht reagieren:

  1. Beschwerde wiederholen – mit genauer Begründung und Verweis auf Verstöße gegen Community-Standards (Verhaltensregeln des jeweiligen Netzwerks)
  2. Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nutzen:
    Große Plattformen (Facebook, Instagram, X/Twitter, TikTok etc.) müssen rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden (offensichtlich rechtswidrig)      bzw. 7 Tagen löschen  
    -  Beschwerde über offizielles Meldeformular der Plattform
    Bei Nichtlöschung: Beschwerde beim Bundesamt für Justiz
  3. Anwaltliche Unterstützung: Abmahnung oder Unterlassungsklage gegen Plattformbetreiber
  4. Öffentlichkeit/Medien: Manchmal hilft öffentlicher Druck
  5. Spezialisierte Beratungsstellen einschalten (z.B. HateAid, Rechtsberatung)

 

Kostenlose Rechtsberatung in Weimar bzw. online bekommen Sie über folgende Anlaufstellen:

  • Frauenberatungsstelle des Frauenzentrums Weimar e.V. (Rechtsberatung nur mit Anmeldung)
  • Amtsgericht Weimar: Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen kostenlosen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem Sie sich kostenlos von jeder Anwältin bzw. jedem Anwalt beraten lassen können
  • HateAid
  • Feminist Law Clinic e.V. (deutschlandweite kostenfreie Rechtsberatung für FLINTA-Personen)