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Musikschule Johann Nepomuk Hummel

Planungsleistungen in Vorbereitung einer Gesamtsanierung

Musikschule Johann Nepomuk HummelMusikschule Johann Nepomuk Hummel

Im Jahr 2019 konnten 50.000 € Landesmittel der Thüringer Staatskanzlei im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst als 100% Förderung für die planerische Vorbereitung einer kurzfristigen Dachsanierung und einer mittelfristigen Gesamtsanierung der Musikschule eingeworben werden.

Das Gebäude der Musikschule wurde im Jahr 1825 nach Entwürfen des Oberbaurates C.W. Coudray als Bürgerschule im Fachwerkbau mit Feldsteinausmauerung errichtet und 1854 Richtung Schwanseestraße erweitert. Seit 1974 wird das Gebäude als Musikschule genutzt und leistet einen entscheidenden Anteil an der musikalischen Förderung von ca. 1.400 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie an der kulturellen Vielfalt in der Stadt Weimar durch öffentliche Konzerte.

Das Schulgebäude liegt im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ von Weimar und ist ein Einzeldenkmal im Denkmalensemble mit den Bertuchhäusern.

Das Gebäude befindet sich in großen Bereichen noch in einem schlechten Bauzustand.

Die notwendige denkmalgerechte Gesamtsanierung beinhaltet in einem ersten Bauabschnitt die Erneuerung der verschlissenen Dacheindeckung mit Verbesserung der Wärmedämmung.

Weitere Bauabschnitte der Gesamtsanierung sollen mittelfristig folgen. Die Ausführung in Bauabschnitten muss größtenteils in den Ferien erfolgen, da der Unterrichtsbetrieb nicht beeinträchtigt werden darf.

Sowohl für die kurzfristige Dachsanierung als auch für die mittelfristige Gesamtsanierung ist die Beantragung von Städtebaufördermittel vorgesehen.

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes wurden folgende Planungsleistungen erbracht:

  • bauhistorischer Untersuchung und denkmalpflegerischer Zielstellung
  • Planung der Erneuerung der verschlissenen Dacheindeckung incl. Wärmedämmung
  • Studie für die Realisierung der Barrierefreiheit
  • Planung zur Erneuerung der 28 Jahre alten Wärmeerzeugeranlage und der unzureichenden Lüftungsanlage im Saal unter der Maßgabe der Energieeffizienz und des Brandschutzes
  • Beginn einer Machbarkeitsstudie zur Gesamtsanierung unter Gewährleistung der Barrierefreiheit, des Brandschutzes und der Sicherheit im Gebäude sowie der Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen

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