Digitale Anträge zum Thema
Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung
Hinweis: Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung, schriftlich bei der Stadt zu beantragen.
Anzeige gewerblicher Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen und Einfahrerlaubnis
Anzeige nach § 9 Makler- und Bauträgerverordnung oder § 21 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beantragen (Heilpraktiker/Heilpraktikerin - Erlaubnis)
Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Finanzanlagenvermittler - Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Gewährung eines Mietzuschusses für Gewerberäume beantragen
Gewerbe abmelden
Gewerbe anmelden
Gewerbe ummelden
Immobiliendarlehensvermittler - Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Maklertätigkeit - Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Pfandleiher - Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO) beantragen
Praxis, Abmeldung
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Selbständigkeit in einer (Zahn-)Arztpraxis oder einem sonstigen anerkannten Heilberuf aufzugeben, ist die Abmeldung der Praxis im Gesundheitsamt der Stadt Weimar erforderlich.
Praxis, Anmeldung
Wenn Sie sich entschieden haben, in der Stadt Weimar eine (Zahn-)Arztpraxis zu gründen (Neugründung oder Praxisübernahme) oder wollen einen sonstigen anerkannten Heilberuf in Selbständigkeit ausüben, ist vor Beginn der selbständigen Berufsausübung die Anmeldung im Gesundheitsamt erforderlich.
Praxis, Ummeldung
Sie haben in der Stadt Weimar bereits eine Niederlassung einer (Zahn-)Arztpraxis oder in einem anderen anerkannten Heilberuf angemeldet? Hier können Sie die Änderung Ihrer Niederlassungsadresse melden.