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Stadtentwicklungsamt: Umfrage zur Einkaufssituation in Weimar beginnt

04.10.2022 |
Schillerstraße, Archivbild.Schillerstraße, Archivbild.Schillerstraße, Archivbild.

Die Stadt Weimar hat eine Aktualisierung ihres Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben, dies wird von dem Büro BBE Handelsberatung übernommen. Im Rahmen der Fortschreibung wurde ein Befragungsbogen entwickelt, um die Meinung der Konsumenten sowohl aus Weimar als auch aus dem Umland zur Einkaufssituation in Weimar – speziell zur Weimarer Innenstadt – zu erfahren.

Dabei geht es insbesondere um die Einschätzung des Einzelhandelsangebots in Weimar, vor allem in der Weimarer Innenstadt. Neben der Einschätzung der Stärken und Schwächen des Handels werden auch Fragen zum Einkaufsverhalten, zur Erreichbarkeit, zur Attraktivität oder zu möglichen Veränderungen gestellt.

Die Stadt Weimar und die BBE Handelsberatung sind sehr an Ihrer Meinung interessiert. Daher bitten wir Sie, uns zu unterstützen und an der Online-Befragung teilzunehmen. Der Zeitraum der Befragung erstreckt sich vom 05.10. bis zum 05.11. 2022. Die Befragung wird etwa 5 Minuten in Anspruch nehmen.

Personenbezogene Daten werden nur in allgemeiner Form erhoben, so dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht möglich sind. Alle Angaben werden anonymisiert ausgewertet, eine Weitergabe von Einzeldaten an Dritte erfolgt nicht. Die zusammengefassten Ergebnisse der durchgeführten Befragung fließen in die Aktualisierung des Weimarer Einzelhandelskonzeptes ein.

Zur Umfrage gelangen Sie unter folgendem Link oder über den nachstehenden QR-Code.

Wir bedanken uns vorab ganz herzlich für Ihre Teilnahme an der Befragung.

Hintergrund

Zur Sicherung einer nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen eine Analyse und Bewertung der lokalen Einzelhandelssituation vorzunehmen und konkrete städtebauliche Ziele für die weitere Entwicklung festzulegen. Dies geschieht durch ein Einzelhandelskonzept.

Bei einem Einzelhandelskonzept handelt es sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch. Es dient der städtebaulich geordneten Entwicklung des Einzelhandels und bildet die Grundlage zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen.

Neben der Analyse der Einzelhandelssituation und Prognosen zur Bevölkerungs-, Kaufkraft- und Umsatzentwicklung enthält das Einzelhandelskonzept folgende wesentliche Inhalte:

  • Festlegung von „Zentralen Versorgungsbereichen“1,
  • Erstellung einer „Weimarer Liste zentrenrelevanter Sortimente“ sowie
  • Empfehlungen zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und -erweiterungen.

Das aktuell geltende Einzelhandels- und Zentrenkonzept Weimar 2017 wurde am 14.03.2018 vom Stadtrat der Stadt Weimar beschlossen.

1 Unter „Zentralen Versorgungsbereichen“ werden räumlich abgrenzbare Bereiche in einer Kommune verstanden, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Einzelhandel und ergänzenden Dienstleistungen eine Versorgungsfunktion haben, die über die unmittelbare Nahversorgung hinausreicht. Die für die zentralen Versorgungsbereiche typischen bzw. für deren Attraktivität und Funktionsfähigkeit bedeutsamen Warengruppen des Einzelhandels sind die „zentrenrelevante Sortimente“.

Kontakt

Stadtentwicklungsamt Weimar

stadtentwicklungsamt@stadtweimar.de

Telefon: (03643) 762-230