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Stadt Weimar startet Interessenbekundungsverfahren für das „Haus der Frau von Stein“

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Die Stadt Weimar hat im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zum denkmalgeschützten „Haus der Frau von Stein“ zur Abgabe von Nutzungs- und Sanierungskonzepten aufgerufen. Ziel ist es, die begonnene, bislang nicht abgeschlossene Sanierung des historischen Gebäudes zügig fortzuführen und das Objekt einer nachhaltigen, denkmalgerechten und möglichst kulturellen Nutzung zuzuführen. Der Aufruf endet am 16. März 2026.

Die Stadt beabsichtigt, zur Fortsetzung und Fertigstellung der Sanierung ein Erbbaurecht zu vergeben. Angestrebt wird eine Nutzung, die der historischen Bedeutung des Gebäudes gerecht wird, nachhaltig angelegt ist und der Stadtgesellschaft offensteht.

Oberbürgermeister Peter Kleine erklärt: „Nach vielen Jahren des Stillstandes und langem juristischen Kampf um die Rückübertragung des Hauses können wir ihm nun eine Perspektive öffnen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, ernst- und glaubhafte Interessenten für das „Haus der Frau von Stein“ zu gewinnen. Mein Ziel ist es, dass der Stadtrat nach intensiver Diskussion noch vor der Sommerpause eine Entscheidung trifft.“ Der Stadtrat der Stadt Weimar hatte in seiner Sitzung am 5. November 2025 einstimmig die Initiierung und Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens mit dem Ziel der Vergabe in Erbbaupacht beschlossen.

Das barocke Wohngebäude wurde in den Jahren 1770 bis 1773 durch den Baumeister Anton Georg Hauptmann (1735–1803) errichtet. Es handelt sich um eine nach Süden orientierte, zweigeschossige Dreiflügelanlage mit Mansardengeschoss und kurzen Seitenflügeln. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetzes und zugleich Bestandteil des Denkmalensembles „Altstadt“.

Seit 2025 befindet sich das Objekt wieder im Besitz der Stadt Weimar. Die durch einen vormaligen Investor begonnene Sanierung wurde nicht fertiggestellt; das Gebäude befindet sich derzeit im Wesentlichen im Rohbauzustand.

Der Stadt liegt eine gutachterliche Kostenbetrachtung aus dem Jahr 2025 zur Fertigstellung der begonnenen Sanierung vor. Diese basiert auf dem früheren Nutzungskonzept. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in diese Unterlagen.

Der Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung stellt eine öffentliche, für die Teilnehmenden unverbindliche Aufforderung zur Einreichung von Sanierungs- und Nutzungskonzepten im Rahmen einer Markterkundung dar. Es handelt sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts. Die Stadt Weimar behält sich vor zu entscheiden, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen eine mögliche Vermarktung in einem weiteren Schritt erfolgt. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wird noch keine abschließende Entscheidung für oder gegen einzelne Teilnehmende getroffen.

Der Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren wird durch einen Sonder-Rathauskurier bekannt gemacht, der online unter Stadt Weimar - Rathauskurier sowie in ausgedruckter Form im Rathaus, im Bürgerbüro in der Schwanseestraße 17 sowie am Herderplatz 14 ausliegt.

Aufruf zur Interessenbekundung