Schließung der Kremationsanlage auf dem Hauptfriedhof Weimar aufgrund dringend notwendiger Sanierungsarbeiten
Das Krematorium im Hauptfriedhof in Weimar ist eine komplexe verfahrenstechnische Anlage. Aufgrund der wiederholt und immer häufiger auftretenden Havarien ist es zwingend notwendig, den Wärmetauscher als ein wesentliches Bauteil dieser Anlage komplett zu erneuern. Der Wärmetauscher, über den die heißen Verbrennungsgase geführt werden, ist von innen heraus korrodiert und an mehreren Stellen leck geschlagen, so dass Kühlmittel austritt. Bereits vor einigen Wochen traten schon einmal Lecks auf. Diese befanden sich an gut zugänglichen Stellen, so dass mit einem Spezialschweißverfahren eine Notreparatur durchgeführt werden konnte. Die jüngsten Leckagen sind jedoch an völlig unzugänglichen Stellen aufgetreten.
Die Montage von neuem Wärmetauscher und Rückkühlwerk samt Einbindung in die komplexe Steuerung werden etwa 10 bis 12 Wochen dauern. Der Auftrag zur Fertigung der benötigten Bauteile wurde bereits ausgelöst. Der Beginn der Arbeiten ist für den 10. März 2025 geplant. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist eine Einäscherung im Weimarer Krematorium für den benannten Zeitraum nicht mehr möglich. Die Stadt Weimar kann hier keine Übergangslösung anbieten. Deshalb müssen in dieser Zeit alle Bestattungsinstitute die Kremierungen komplett in Eigenregie organisieren. Die damit verbundenen Kosten werden direkt mit den jeweiligen Angehörigen abgerechnet. Aufgrund der beschriebenen Reparaturdauer wird eine Wiederinbetriebnahme der Kremationsanlage für Mitte Mai avisiert. Die Bestattungsinstitute wurden bereits Ende Dezember 2024 über diesen Umstand informiert. Zu diesem Zeitpunkt stand allerdings der genaue Termin für den Beginn der Arbeiten noch nicht fest.
Die weiteren Dienstleistungen der Friedhofsverwaltung, wie die Nutzung der Kühlzellen, behördliche Betreuung der Sterbefälle, Organisation der zweiten Leichenschau u. ä., werden weiterhin angeboten.
Es besteht die latente Gefahr, dass der Wärmetauscher vorzeitig havariert und somit bereits vor dem geplanten Beginn der Arbeiten ausfällt. Da weitere Reparaturen an diesem alten Bauteil unwirtschaftlich sind, wird sich der Ausfallzeitraum dann zwangsläufig verlängern und die beschriebene Regelung zur eigenverantwortlichen Kremierung nach einer Übergangsfrist von maximal 7 Werktagen nach Eintritt des Havariefalls in Kraft treten.