Regelungen für Straßenmusik in Weimar moderat angepasst
Seit zehn Jahren gibt es in Weimar Regelungen für die Ausübung von Straßenmusik. Die bestehenden Regelungen wurden nun überarbeitet. „Damit sollen die bisherigen Standorte der Musikerinnen und Musiker entzerrt werden (gleichzeitiges Hören), neue Standorte belebt und den Beschwerden von Gewerbetreibenden und Anwohnern Rechnung getragen werden“, erklärte Bürgermeister Ralf Kirsten.
Als Standorte neu hinzugekommen sind
- der Frauenplan zwischen der Grünanlage und der „Riesen“-Skulptur, der Markt 10,
- die Rittergasse/Ecke Geleitstraße neben dem Donndorfbrunnen,
- der August-Baudert-Platz (West- und Ostseite)
Weggefallene Standorte sind die Schillerstraße 14 sowie gegenüber dem Frauentorcafé sowie die Kreuzung Markt/Windischenstraße.
Insbesondere in der Schillerstraße häuften sich in der Vergangenheit die Beschwerden von Geschäftstreibenden und Anwohnern bis hin zu einer Unterschriftensammlung, sodass wir diese Beschwerden in die Überarbeitung der Regelungen einbezogen haben, um die Situation zu entspannen“, betonte Bürgermeister Ralf Kirsten.
Die Spielzeiten wurden leicht geändert: Von Montag bis Sonnabend kann von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr gespielt werden – und damit abends eine halbe Stunde länger.
Voraussetzung für das Musizieren als Straßenmusiker/in ist eine von der Stadtverwaltung einmal im Jahr ausgestellt Berechtigungskarte, die dann das ganze Jahr gilt – egal, wie oft man musizieren möchte. Durch die persönliche Anmeldung können Fragen besser beantwortet und die Ausnutzung etwa von Kindern vermieden werden.
„Im Vergleich zu unseren unmittelbaren Nachbarstädten und anderen Städten in Deutschland haben wir in Weimar sehr moderate Regelungen. Ich bin überzeugt, dass sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren werden“, unterstrich Ralf Kirsten.