Pflasterarbeiten am Hauptbahnhof Weimar auch sonntags
Aufgrund sehr begrenzter personeller Kapazitäten im Bereich der Pflasterverlegung hat der Auftragnehmer STRABAG für die kommenden Wochen die Ausnahmegenehmigung für Sonntagsbeschäftigung beantragt.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 1 ThürFGtG (Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz) wurde kurzfristig für die folgenden Tage erteilt:
27.10. / 03.11. / 10.11. / 01.12. / 08.12. / 15.12. (ohne Volkstrauertag und Totensonntag) - jeweils zu den Tageszeiten zwischen 8:00 und 17:00 Uhr.
Die Arbeiten begrenzen sich auf Pflaster-Verlegearbeiten und den Einsatz von nicht motorisierten Handwerkszeugen (Pflasterhammer) sowie den Einsatz eines Radladers als Transportmittel.
Lärmintensive Tätigkeiten oder der Einsatz von Baumaschinen (z. B. Rüttelplatte oder Schneidwerkzeuge) sind untersagt.