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Pflasterarbeiten am Hauptbahnhof Weimar auch sonntags

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Aufgrund sehr begrenzter personeller Kapazitäten im Bereich der Pflasterverlegung hat der Auftragnehmer STRABAG für die kommenden Wochen die Ausnahmegenehmigung für Sonntagsbeschäftigung beantragt.

Die Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 1 ThürFGtG (Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz) wurde kurzfristig für die folgenden Tage erteilt:

27.10. / 03.11. / 10.11. / 01.12. / 08.12. / 15.12. (ohne Volkstrauertag und Totensonntag) - jeweils zu den Tageszeiten zwischen 8:00 und 17:00 Uhr.

Die Arbeiten begrenzen sich auf Pflaster-Verlegearbeiten und den Einsatz von nicht motorisierten Handwerkszeugen (Pflasterhammer) sowie den Einsatz eines Radladers als Transportmittel.

Lärmintensive Tätigkeiten oder der Einsatz von Baumaschinen (z. B. Rüttelplatte oder Schneidwerkzeuge) sind untersagt.