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Normenkontrolle Bebauungsplan B INST 07 Ä2 „Teilbereich Eduard-Rosenthal-Straße“ – Urteil mit Begründung liegt vor

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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am 19.12.2023 den von einem Anwohner durch Normenkontrollklage angegriffenen Bebauungsplan B INST 07 Ä2 „Teilbereich Eduard-Rosenthal-Straße“ für unwirksam erklärt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich lediglich um einen Teilbereich des Quartiers (siehe Lageplan Geltungsbereich).

Die Abschrift des Urteils einschließlich Begründung wurde am 26.02.2024 zugestellt (eine anonymisierte Fassung ist als Anlage beigefügt). Die Urteilsbegründung wird zunächst sorgfältig geprüft.

Grundsätzlich hat die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf bereits rechtskräftig erteilte Baugenehmigungen.