Neue Regeln für die Straßenmusik
Die Stadtverwaltung möchte die Weimarer Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibenden und ansässigen Straßenmusiker darüber informieren, dass es seit Januar 2024 neue Regelungen für die Straßenmusik in Weimar gibt. Hierzu wurde das Merkblatt Straßenmusik entsprechend angepasst. Die wichtigsten Neuerungen sind die veränderten Standorte, Spielintervalle und die nunmehr erforderliche Berechtigungskarte für Straßenmusik.
Das Merkblatt ist jederzeit online auf der städtischen Internetseite unter dem Anliegen „Straßenmusik“ abrufbar und ebenso in ausgedruckter Version zu den Sprechzeiten im Ordnungsamt / Gewerbebehörde erhältlich. Der genannte Fachbereich steht zudem für auftretende Fragen gerne zur Verfügung.
Merkblatt Straßenmusik
In der Stadt Weimar wird die Straßenmusik als eine willkommene Belebung der Stadt gesehen. Dennoch stellt die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze auch für den Straßenmusiker eine Sondernutzung dar, für die grundsätzlich eine Erlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen ist.
Nicht gewerbsmäßige Straßenmusik (d. h. der Verkauf von Tonträgern z. B. CD, DVD, Schallplatte usw. ist mit Ausnahme von Eigenprodukten nicht gestattet) eines Künstlers/ einer Musikgruppe (Duo oder Trio) kann erlaubnisfrei (= ohne Sondernutzungsantrag), jedoch mit vorheriger Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Weimar, unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
Erlaubte Spielorte (siehe beigefügte Stadtpläne):
(A) Kreuzung Geleitstraße / Wielandstraße gegenüber Wielandstraße 5
(B) Theaterplatz / Bänke am Gebäude Wittumspalais
(C) Frauenplan zwischen der Grünanlage und der Riesenskulptur
(D) Marktplatz Ecke Markt 7
(E) Herderplatz / im Bereich der Treppenstufen
(F) Rittergasse / Ecke Geleitstraße neben dem Donndorfbrunnen
(G) August-Baudert-Platz (Westseite)
(H) August-Baudert-Platz (Ostseite)
Erlaubte Spielzeit
Montag bis Samstag von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr. Die Nutzung eines Spielortes ist für maximal eine Stunde pro Tag möglich, jedoch ist in jedem Fall zur vollen Stunde die musikalische Darbietung zu beenden und der Spielort zu wechseln. Die wiederholte Nutzung eines Spielortes am selben Tag ist nicht erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist eine erlaubnisfreie Straßenmusik nicht gestattet.
Benutzung besonders lauter oder dominierender Musikinstrumente / Geräte
(z.B. Blechblasinstrumente, Saxophon, Trommeln, Schlagzeug und ähnliche Rhythmusinstrumente sowie alle elektronischen Musikinstrumente (z.B. Synthesizer)) sind nicht erlaubt. Der Einsatz und Betrieb elektroakustischer Verstärkeranlagen sowie das Abspielen von Hintergrundmusik ist verboten. Es gelten folgende Ausnahmen: E-Piano oder Zupfinstrumente (z.B. Gitarre) dürfen leicht verstärkt werden (Zimmerlautstärke); Solo-Instrumente (z.B. Querflöte) können eine leise Hintergrundmusik nutzen.
Führt die musikalische Darbietung zu Beschwerden, kann die Stadt Weimar als Ordnungsbehörde oder die Polizei weitere Einschränkungen oder die Beendigung bestimmen.
Vor Ihrem ersten Auftritt ist eine Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Weimar zwingend erforderlich! Ohne Anzeige begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit!
Die Anzeige hat für jede Person und jedes Kalenderjahr neu zu erfolgen. Nach erfolgter Anzeige wird Ihnen eine personengebundene Berechtigungskarte für die erlaubnisfreie Straßenmusik ausgestellt. Bitte zeigen Sie Ihre Straßenmusik rechtzeitig (ca. eine Woche vor dem ersten Auftritt) an, um die Berechtigungskarte vor dem Auftritt erhalten zu können. Achtung: Die Berechtigung gilt nicht bei Sonderveranstaltungen wie z. B. Zwiebelmarkt, Weinfeste, Fête de la Musique, etc., wenn der Spielort in Hörweite der Veranstaltung liegt.
Kontakt für Anzeige: Ordnungsamt / Gewerbebehörde, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, Haus I, Zimmer 107 + 110, Tel. (03643) 762-359, -304, -344, E-Mail: gewerbebehoerde@stadtweimar.de
Sprechzeiten bei persönlicher Vorsprache: Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 13 bis 18 Uhr, Donnerstag von 13 bis 15 Uhr