Lokaler Aktionsplan der Stadt Weimar eröffnet die zweite Ausschreibungsphase 2024
Vereine, Institutionen und Bildungsträger können sich wieder im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Weimar mit Projekten um eine Förderung bewerben.
Im Zeitraum vom 04.06.2024 – 21.06.2024 können entsprechende Förderanträge in der externen Koordinierungsstelle der EJBW eingereicht werden. Die Projekte sollten sich dabei an folgenden Themenfeldern orientieren:
- Stärkung einer demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort und Etablierung von Verfahren der demokratischen Beteiligung
- Aktive Auseinandersetzung und ein verantwortungsvoller Umgang mit der deutschen Geschichte
- Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensweisen und Geschlechteridentitäten
- Gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Nationalismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und jeglicher anderen Formen von menschenverachtendem Extremismus
- Förderung einer Kultur der Toleranz und Offenheit in allen Stadt- und Ortsteilen
- Stärkung des vielfältigen Zusammenlebens in Weimar
- Empowerment / Stärkung marginalisierter Gruppen
Darüber hinaus können Förderanträge auch zu folgendem Themenfeld gestellt werden:
Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
- Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit in den oben genannten Themenfeldern
Anträge sind möglich für:
- Mikroprojekte (bis 700,- Euro)
- Projekte (ab 700,- Euro)
Eingangsfrist: bis zum 21. Juni 2024
Bitte reichen Sie die Projektanträge bei der Koordinierungs- und Fachstelle thiele@ejbweimar.de ein. Die Projektanträge finden Sie auf der Website der Stadt Weimar.
Die Vergabe der Zuwendungen wird im Juli 2024 erfolgen.
Für alle Anträge gilt:
- Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen.
- Die Antragstellenden sollten bei Projekten mit mehr als 700,- € Förderung ca.10% Dritt- oder Eigenmitteln einbringen. In begründeten Fällen können die Dritt- oder Eigenmittel erlassen werden.
Nicht gefördert werden:
Insbesondere Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen mit agitatorischen Zielen sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes gehören und ebenfalls der Art nach von diesen gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.
Es wird dringend empfohlen, eine Beratung zu konkreten Projektideen im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) wahrzunehmen. Die KuF berät zudem bei Fragen zu Förderkriterien, Realisierung von Projekten sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten. Ansprechpartnerin: Anika Thiele, Tel.: 03643-827109, Mail: thiele@ejbweimar.de
Nähere Infos erhalten Sie auch unter stadt.weimar.de/tolerantes-weimar.