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Lokaler Aktionsplan der Stadt Weimar eröffnet die zweite Ausschreibungsphase 2024

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Vereine, Institutionen und Bildungsträger können sich wieder im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Weimar mit Projekten um eine Förderung bewerben.

Im Zeitraum vom 04.06.2024 – 21.06.2024 können entsprechende Förderanträge in der externen Koordinierungsstelle der EJBW eingereicht werden. Die Projekte sollten sich dabei an folgenden Themenfeldern orientieren:

 

  • Stärkung einer demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort und Etablierung von Verfahren der demokratischen Beteiligung
  • Aktive Auseinandersetzung und ein verantwortungsvoller Umgang mit der deutschen Geschichte
  • Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensweisen und Geschlechteridentitäten
  • Gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und Nationalismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und jeglicher anderen Formen von menschenverachtendem Extremismus
  • Förderung einer Kultur der Toleranz und Offenheit in allen Stadt- und Ortsteilen
  • Stärkung des vielfältigen Zusammenlebens in Weimar
  • Empowerment / Stärkung marginalisierter Gruppen

Darüber hinaus können Förderanträge auch zu folgendem Themenfeld gestellt werden:

Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens

  • Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit in den oben genannten Themenfeldern

Anträge sind möglich für:

  • Mikroprojekte (bis 700,- Euro)
  • Projekte (ab 700,- Euro)

Eingangsfrist: bis zum 21. Juni 2024

Bitte reichen Sie die Projektanträge bei der Koordinierungs- und Fachstelle ein. Die Projektanträge finden Sie auf der Website der Stadt Weimar.

Die Vergabe der Zuwendungen wird im Juli 2024 erfolgen.

Für alle Anträge gilt:

  • Das Projekt darf erst nach der Antragstellung und Bewilligung beginnen.
  • Die Antragstellenden sollten bei Projekten mit mehr als 700,- € Förderung ca.10% Dritt- oder Eigenmitteln einbringen. In begründeten Fällen können die Dritt- oder Eigenmittel erlassen werden.

Nicht gefördert werden:

Insbesondere Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen mit agitatorischen Zielen sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes gehören und ebenfalls der Art nach von diesen gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.

Es wird dringend empfohlen, eine Beratung zu konkreten Projektideen im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) wahrzunehmen. Die KuF berät zudem bei Fragen zu Förderkriterien, Realisierung von Projekten sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten. Ansprechpartnerin: Anika Thiele, Tel.: 03643-827109, Mail:

Nähere Infos erhalten Sie auch unter stadt.weimar.de/tolerantes-weimar.