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Jahresendmeldung 2023: Amt für Familie und Soziales

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Das Jahr 2023 war geprägt von Herausforderungen, die unvorhergesehen unser Handeln bestimmten und ein hohes Maß an Flexibilität im Amt für Familie und Soziales erforderten.

Flüchtlingssituation

Auch im Jahr 2023 stellte der Ukrainekrieg und das Krisengeschehen auf der ganzen Welt die Stadt Weimar vor große Herausforderungen. Insgesamt sind zwar im Verhältnis zum Vorjahr mit 179 Personen deutlich weniger ukrainische Bürger in der Stadt Weimar angekommen, auf der anderen Seite nahm der Flüchtlingsstrom aus anderen Ländern jedoch deutlich zu.

Um auch die neu angekommenen Flüchtlinge schnell und angemessen unterbringen zu können, wurde durch die Stadt die Gemeinschaftsunterkunft in der Steubenstraße 11 ertüchtigt. Außerdem konnten zahlreiche weitere Wohnungen angemietet, eingerichtet und bezogen und damit viele Menschen in Wohnraum vermittelt werden. Zwischenzeitlich unterhält die Stadt Weimar über 200 Flüchtlingswohnungen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Weimarer Wohnstätte GmbH erneut als verlässliche Partnerin heraus. Auch in diesem Jahr konnte damit erreicht werden, dass keine Flüchtlinge in Turnhallen untergebracht werden mussten.

Insgesamt konnte im Jahr 2023 trotz einer schwierigen personellen Situation eine Festigung der Gesamtsituation erreicht werden. Bestehende Strukturen konnten gefestigt und neue Strukturen geschaffen werden, um eine schnelle und unbürokratische Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen. Insgesamt wurde dabei ein verstärktes Augenmerk auf die Integration und soweit möglich, auch in die Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit gelegt, wobei der Flüchtlingssozialbetreuung eine entscheidende Rolle zukommt. So konnte zwischenzeitlich, z.B. durch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde, ein Netzwerk geschaffen werden, das es ermöglicht, Flüchtlinge schnell und unbürokratisch innerhalb der Gesellschaft zu integrieren.

Einigen ausreisewilligen Flüchtlingen konnte eine freiwillige Ausreise in ihr Heimatland ermöglicht werden.

Eine besondere Herausforderung stellte für die Stadt in diesem Jahr die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dar. So ist im Jahr 2023 ein Anstieg von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen, der insbesondere am Ende des Jahres massiv zunahm und die Einrichtungen der Jugendhilfe an die Kapazitätsgrenze bringt. In Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe konnte hier durch die Einrichtung einer sog. „Notlösung“ ein geeigneter Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, auch diesem Personenkreis eine adäquate und altersgerechte Unterbringung und Versorgung zu bieten.

Schulsozialarbeit

In diesem Jahr feierte das Thüringer Landesprogramm für Schulsozialarbeit sein 10-jähriges erfolgreiches Bestehen. Auch in unserer Stadt wurde es 2013 etabliert, zuerst an den Regelschulen und an einigen Grundschulen. An einer Berufsschule und weiteren Grundschulen konnte Schulsozialarbeit 2019 über die Erweiterung der Landesmittel etabliert werden.

Die Schulsozialarbeit stand in den letzten Jahren vor großen Herausforderungen, da der Bedarf an Beratung, intensiver Begleitung im Einzelfall und an Gruppenangeboten für die Schülerinnen und Schüler im Zuge der gesellschaftlichen Herausforderungen enorm war. Die Integration von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kulturen mit teilweise traumatisierenden Erlebnissen im Zuge von Kriegs- und Fluchterfahrung war und ist ebenso wie die Bearbeitung der Pandemiefolgen für die Schülerinnen und Schüler zu einem wesentlichen Schwerpunkt der Schulsozialarbeit geworden. 2022 liefen Fördermittel aus dem ESF-Programm „Jugend stärken im Quartier“ und 2023 aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ aus, wodurch darüber finanzierte sozialpädagogische Maßnahmen an Schulen nicht weitergeführt werden konnten. Das Amt für Familie und Soziales, der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und der Jugendhilfeausschuss haben sich 2023 diesem erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung in den Schulen gewidmet und Vorschläge für Lösungen erarbeitet. Der Stadtrat hat am 25.10.2023 dem Vorschlag des Jugendhilfeausschusses zugestimmt und den Ausbau von Schulsozialarbeit in der Stadt Weimar um 7,25 VbE an fünfzehn Schulen beschlossen. Im Zuge dessen werden die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen eine zweite Fachkraft an ihrem Standort ab Januar 2024 für sozialpädagogische Maßnahmen willkommen heißen können. An Grundschulen und berufsbildenden Schulen mit allgemeinen Bildungsabschlüssen werden die bestehenden Stellen um mehrere Wochenstunden ausgebaut und ein Teil der Angebote durch eine zweite Fachkraft übernommen.

Kindergärten/Tagespflege

Im Bereich der Kindergärten/Tagespflege lag ein Hauptaugenmerk auf der Anschaffung und Einführung eines Elternportals, das u.a. darauf abzielt, den Anmeldeprozess von Kindergarten- und Tagespflegeplätzen transparenter, standardisierter und effizienter zu gestalten.

Die Kick-Off-Veranstaltung zur Einführung von KIVAN erfolgte Ende September. Im Jahr 2023 wurde damit begonnen, die Stammdaten aller Einrichtungen einzupflegen, um nach einer erfolgreichen Testphase voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals für die Eltern nutzbar zu sein. KIVAN ermöglicht Eltern bis zu drei Wunscheinrichtungen zu priorisieren und digital ihren Bedarf anzumelden sowie den Status ihrer Bedarfsanfrage zu verfolgen. Geplant sind diverse Suchfunktionen, um Eltern bei der Platzsuche zu unterstützen, wie z.B. ein Umkreisfinder, die Auswahl nach Stadtteilen, Konfession, Einrichtungsart, Träger und Integration. Ergänzt wird die Suchfunktion durch die Ansicht der Einrichtungen in der Stadtkarte.

 

Sozialraumorientierung

Der Stadtrat hat zu Beginn des Jahr 2020 beschlossen, das Fachkonzept der Sozialraum-orientierung nach Prof. Hinte in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe schrittweise zu etablieren.

Nach einer erfolgreichen zweijährigen Einführungsphase in den erzieherischen Hilfen läuft das Vorhaben, das Fachkonzept in den erzieherischen Hilfen umzusetzen seit 2023 im Regelbetrieb und wird für die kommenden fünf Jahre bis 2027 systematisch als durchgehend handlungsleitend für die Sozialarbeit verankert. Des Weiteren wurde in einem zweiten Schritt ebenfalls für einen 5-Jahres-Zeitraum beschlossen, die Etablierung des Fachkonzeptes auf den Bereich der Teilhabe an schulischer Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe auszuweiten.

Im Jahr 2023 sind die drei Sozialraumteams, die aus den Mitarbeitenden des Regionalen Sozialdienstes des Jugendamtes und der drei Sozialraumträger für Nord/Schöndorf (HTG & Caritas), West (AWO) und Mitte/Süd (Diakonie) sowie den Mitarbeitenden des Fallmanagements des Jobcenters bestehen zur vollen geplanten Personalstärke aufgewachsen und die „Neuen“ haben begonnen, das Qualifzierungsprogramm nach den Fachstandards des Fachkonzeptes gemeinsam zu durchlaufen.

Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde damit begonnen, auch im Bereich der schulischen Bildungsteilhabe regionale Teams aufzubauen, die zukünftig in einer gemeinsamen Kooperation zwischen dem öffentlichen Träger und den etablierten freien Trägern die Ausgestaltung der Hilfe zur Teilhabe an Bildung an den Weimarer Schulen realisieren. Ein Team von Atze Assistenz gGmbH und zwei Teams von Inklusive Bildung Lebenshilfe Weimar/Apolda gGmbH führen in den kommenden Jahren an den Schulen in den Gebieten Nordvorstadt/Nord/Schöndorf, West, Mitte/Süd die Hilfen zur Bildungsteilhabe durch. Das laufende Schuljahr 2023/24 konnte wesentlich zielgerichteter vorgeplant und sehr viel reibungsloser als in den Vorjahren begonnen werden und startete in der Schulvorbereitungswoche mit der Schulung von rund 60 Kolleginnen und Kollegen. Im Oktober erfolgte der Auftakt zur Weiterentwicklung des Vorhabens an den Einzelschulen durch einen gemeinsamen Workshop mit den Leitungspersonen aus den jeweiligen Professionen, die zusammen für eine gelingende Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Unterstützungsbedarfen im Schulalltag an der jeweiligen einzelnen Schule zusammenwirkt.  

Wohngeldreform 2023 und Elterngeld

Die ab Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Wohngeldes führte erwartungsgemäß zu einer deutlichen Erhöhung der Inanspruchnahme und Ausweitung des Kreises der Berechtigten.

In 2022 wurde in 4.179 Fällen die Leistung berechnet. Im Jahr 2023 stiegen die Fälle um ca. 25 % auf nunmehr 5.244.

Die aufgetretene Antragsflut konnte mit zusätzlichem Personal bewältigt und die in der Vergangenheit aufgetretene Belastung für Familien in Situationen angesichts von monetären Engpässen, wenn bspw. die Berechnung des Elterngeldes mehrere Monate dauert, behoben werden.

Im Bereich des Elterngeldes wurde im Jahr 2023 erfolgreich das Kanban-System eingeführt, um durch diese erprobte Methode der Prozesssteuerung Abläufe optimaler auszugestalten.