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Hinweis des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes an alle Hühner- und Putenhalter der Stadt Weimar

Symbolbild: HühnerhaltungSymbolbild: HühnerhaltungSymbolbild: Hühnerhaltung ©Symbolbild: Hühnerhaltung ©

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar erinnert alle Hühner- und Putenhalter an die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die atypische Geflügelpest, auch als Newcastle Krankheit (ND) bezeichnet.

Nach der Geflügelpest- Verordnung mit Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) in der derzeitigen Fassung, wird folgendes festgelegt: Alle Hühner und Puten eines Bestandes (auch Kleinstbestände) sind ständig unter ausreichendem ND-Schutz zu halten. Nach- und Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers durchzuführen. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen (z. B. Impfbescheinigungen, Tierarztrechnung).

Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand, auf Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, gegen die ND geimpft worden ist.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar überprüft jährlich stichprobenartig den Impfstatus von Beständen, indem es Blutproben bei den Tieren ausgewählter Bestände entnimmt und diese auf Antikörper untersuchen lässt. Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.