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Haus der Frau von Stein: Beklagte Seite legt Widerspruch gegen Versäumnisurteil ein

Haus der Frau von Stein, Archivbild 2023Haus der Frau von Stein, Archivbild 2023Haus der Frau von Stein, Archivbild 2023 ©Haus der Frau von Stein, Archivbild 2023 ©

Im Prozess um den Wiedererwerb des Hauses der Frau von Stein durch die Stadt Weimar hat die Stadt erst Mitte Juni dieses Jahres einen ersten Achtungserfolg erzielt. Gegen das damals ergangene Versäumnisurteil, das in letzter Konsequenz die Rückübertragung des Hauses an die Stadt erwirkt hätte, wurde durch den neuen Prozessbevollmächtigten der Gegenseite jedoch innerhalb der dafür vorgesehenen Frist Einspruch erhoben. Damit findet der Prozess vorerst keinen Abschluss.

„Die unerträgliche Verzögerungstaktik der Gegenseite geht für den Moment ein weiteres Mal auf – dem Verfall des Hauses können wir vorerst weiterhin keinen Einhalt gebieten.

Aber ich bin leider auch nicht überrascht. Das Verhalten der Gegenseite in der Vergangenheit ließ uns ahnen, dass das Versäumnisurteil nicht akzeptiert werden wird. Nun werden wir ein weiteres Mal beweisen müssen, dass wir den längeren Atem haben,“ betonte Oberbürgermeister Peter Kleine.

Für den 25. Oktober 2024, 11 Uhr, hat das Landgericht Erfurt einen Termin zur Verhandlung über den Einspruch gegen das Versäumnisurteil und die Hauptsache anberaumt.

Die Stadt Weimar hat im August 2020 mit Klage vor dem Landgericht Erfurt gegen die Eigentümerin des denkmalgeschützten Hauses der Frau von Stein den Anspruch auf Wiedererwerb geltend gemacht und ist zunächst in ein sogenanntes Güterichterverfahren eingestiegen, um im gegenseitigen Einvernehmen zu einer Einigung mittels Gutachten zu gelangen. Aufgrund der Haltung der Gegenseite erklärte die Stadt Weimar das Güterichterverfahren schließlich für gescheitert. Die Rückkehr zum streitigen Verfahren erfolgte im September 2023. 

Weitere Informationen:

Haus der Frau von Stein: Stadt Weimar erklärt gütliches Verfahren für gescheitert