Härtefallfonds für besondere Personengruppen - Antragstellung bis 31. Januar 2024 verlängert
Bereits im Rathauskurier 03/2023 und 07/2023 erschien jeweils ein Beitrag zum Thema Härtefallfonds für besondere Personengruppen. Die Antragsfrist endete ursprünglich am 30. September 2023. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 11. Oktober beschlossen, die Frist zu verlängern: Die Anträge können noch bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden.
Die Leistung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt.
Im Einzelnen werden begünstigt, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
- Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
- nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
- Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
- Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
- jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Der Antrag ist bis zum 31.01.2024 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen:
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum
Die E-Mail-Adresse lautet: gst@stiftung-haertefallfonds.de
Die kostenlose Telefonnummer lautet: 0800 7241634
Sprechzeiten sind von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Sie finden das Antragsformular und die Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Unterstützung bei der Antragstellung gibt es auch hier:
Stadtverwaltung Weimar
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Kittlaus
Herderplatz 14
Tel.: 03643 / 762-761
Die E-Mail-Adresse lautet: gleichstellungsbeauftragte@stadtweimar.de