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Bundestagswahl: Hinweise zu den versandten Wahlbenachrichtigungen

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Im Text der versandten Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.2.2025 ist bei einer Datumsangabe versehentlich die Jahreszahl 2024 abgedruckt worden:

Am Ende des Schreibens muss es natürlich richtigerweise heißen: „Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, müssen Sie bis spätestens 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein im Wahlamt beantragen.“ Die Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit. Das Wahlbüro bittet darum, den Fehler zu entschuldigen.

Außerdem gibt es nach Angaben des Softwaredienstleisters bei der Benutzung des QR-Codes derzeit Zugriffsprobleme. Diese werden schnellstmöglich behoben. Sollte der QR-Code nicht sofort funktionieren, kann die Briefwahl auch per E-Mail unter wahlbuero@stadtweimar beantragt werden.