Bundestagswahl 2025 und Bürgerentscheid – Wahlscheinausgabe öffnet am 3. Februar / Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl
Die Wahlscheinausgabe in der Schwanseestraße 17 öffnet am 3. Februar 2025. Damit haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Wahlunterlagen für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl sowie den zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheid vor Ort abzuholen oder direkt zu wählen, sofern sie am Wahltag verhindert sind.
Die Wahlscheinausgabe ist in der Zeit vom 3. bis 21. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 15:30 Uhr
- Dienstag: 9:00 – 17:30 Uhr
- Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr
Am Freitag des Wahlwochenendes, dem 21. Februar 2025, gelten folgende Sonderöffnungszeiten:
- Für die Bundestagswahl: 9:00 – 15:00 Uhr
- Ausschließlich für den Bürgerentscheid: 9:00 – 18:00 Uhr
Die Frist für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen zur Bundestagswahl endet am 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr im Briefwahllokal. Für den Bürgerentscheid können Abstimmungsscheine noch bis zum 21. Februar 2025 um 18:00 Uhr beantragt werden. Ein postalischer Rückversand erfolgt in Fällen besonderer Kurzfristigkeit nicht mehr rechtzeitig, sodass empfohlen wird, noch vor Ort zu wählen.
Wer per Briefwahl sowohl an der Bundestagswahl als auch am Bürgerentscheid teilnehmen möchte, muss für beide Abstimmungen jeweils einen separaten Antrag stellen.
Folgende Optionen bestehen für die Beantragung der Briefwahl:
- Nutzung des Online-Formulars unter: https://stadt.weimar.de/de/briefwahlportal.html#/ (Auch erreichbar über QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung)
oder
- Nutzung des Formulars, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist
Oder (bei verlegter Wahlbenachrichtigung)
- Schreiben einer E-Mail an wahlbuero@stadtweimar.de mit der Bitte um Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen
Dabei bitte angeben: vollständiger Name und Vorname, Geburtsdatum, Meldeanschrift in Weimar, und, falls die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, die Empfängeranschrift.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, sollte die verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl bedenken. Ein rechtzeitiger Rückversand der Unterlagen an die Stadtverwaltung sollte bis 10. Februar 2025 erfolgt sein.
Weitere Informationen sind unter wahlen.weimar.de abrufbar.