Auslobung des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar 2025
Seit nunmehr 31 Jahren verleiht die Stadt Weimar den Menschenrechtspreis an Einzelpersonen und Organisationen, die sich trotz staatlich sanktionierter Gewalt oder Verfolgung für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Bisher hat die Stadt Weimar mit diesem Preis 36 Frauen und Männer aus 27 Ländern der Welt ausgezeichnet, die sich unermüdlich für die Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte in ihren Heimatländern oder ihrer Wahlheimat eingesetzt haben und noch immer einsetzen. Sie alle verbindet ein gemeinsames Ziel: eine Welt, in der alle Menschen gleiche Rechte und Chancen haben und in Frieden und Freiheit leben können.
Der Weg zu diesem Ziel ist steinig. So sind weltweit viele der Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger täglichen Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt, wenn sie sich für die Rechte von Kindern, Frauen, Minderheiten, für Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit, gegen die Ausbeutung und Zerstörung der Natur oder gegen Kriege usw. einsetzen. Viele setzen dabei ihre Freiheit oder ihr Leben aufs Spiel. Gerade die aktuellen politischen Ereignisse weltweit zeigen klar, wie schnell universelle Menschenrechte ausgehebelt werden. Deshalb ist es notwendiger denn je, die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte immer wieder einzufordern und Verletzungen der Menschenrechte anzuprangern.
Die Erfahrungen der letzten 30 Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Verleihung des Menschenrechtspreises selbst und die damit verbundene Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit die Preisträger vor Repressalien oder gar Angriffen auf Freiheit und Leben schützen können, denn die Stadt Weimar bleibt mit den Preisträgerinnen und Preisträgern auch weiterhin verbunden, begleitet sie auf ihrem Weg und unterstützt da, wo es notwendig wird. Inzwischen hat sich ein weltweites Netz zwischen unseren Preisträgerinnen und Preisträgern gebildet, welches auch Möglichkeiten zur gegenseitigen Unterstützung bietet.
Satzungsgemäß wird der Preis durch die Stadt Weimar jährlich zum 30. Januar ausgelobt. Organisationen, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen haben das Recht, Vorschläge für diesen Preis spätestens bis zum 30. April 2025 einzureichen. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.
Auslobung
Die Stadt Weimar beehrt sich eingedenk ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung und als Zeichen für all die namenlosen Opfer von Diktaturen und anderen Willkürherrschaften in der Welt, einen Menschenrechtspreis zu verleihen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Institutionen, die mit der Wahrung von Menschenrechten beauftragt sind, haben das Recht, eine Preisträgerin oder einen Preisträger vorzuschlagen. Der Menschenrechtspreis wird an Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen vergeben, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen. Dazu zählt beispielsweise ein starkes Engagement für
- die Freiheit und Gleichheit aller Menschen
- die Achtung und Wahrung vielfältiger Rechte für ethnische oder religiöse Minderheiten
- die Abschaffung der Todesstrafe
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- die Verhütung und Ächtung von Völkermorden
- politisch, geschlechtsspezifisch, religiös oder rassisch Verfolgte
- die Minimierung von Waffen- und Rüstungsexporten in Krisengebiete und an nicht demokratisch legitimierte Regierungen
- die Umsetzung von zukunftsweisenden politischen und ethischen Grundsätzen
- die Rechte von Kriegsopfern und anderen Opfern von Gewalt.
Der Menschenrechtspreis wird jährlich im Dezember im Rahmen einer Festveranstaltung in Weimar verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von EUR 5.000 dotiert. Schirmherrin des Preises ist die Journalistin Gundula Gause, die zusammen mit dem Vorsitzenden des Vergabebeirates und dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar den designierten Preisträgern Urkunde und Skulptur beim Festakt überreichen wird.
Potentielle Preisträger werden dabei nicht allein durch die feierliche Verleihung des Menschenrechtspreises gewürdigt – sie erhalten auch künftig die volle Unterstützung durch die höchsten Vertreter der Stadt, die sich mit weitreichendem Engagement für das Wohl und die Unversehrtheit der Preisträger einsetzen.
Nominierungen mit detaillierten Angaben zu Menschenrechtsarbeit der Kandidatinnen und Kandidaten sind mit der Aufschrift „Menschenrechtspreis“ bis zum 30. April 2025 zu richten an: Stadt Weimar, Ausländerbeauftragte, Ulrike Schwabe, Herderplatz 14, 99423 Weimar