Aufnahme an Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ab Klasse 5


Am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. In Weimar kann entsprechend der individuellen Voraussetzungen aus jeweils drei staatlichen Regelschulen und Gymnasien gewählt werden. Darüber hinaus besteht an zwei staatlichen Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, den Haupt-, den Realschulabschluss sowie das Abitur zu erwerben. An der Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“ kann ab Klasse 5 eine reguläre Aufnahme erfolgen. Bei Anmeldungen an der Jenaplanschule Weimar (Staatliche Gemeinschaftsschule) gilt es hingegen zu beachten, dass gemäß Schulkonzept die eigentliche Aufnahme in Klasse 1 erfolgt. Aufnahmewünsche in den Folgejahren können nur bei freiwerdenden Plätzen berücksichtigt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Weimar können sich direkt an ihrer Wunschschule anmelden. Zu beachten sind hierbei die Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium sowie die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte, Schulkonzepte und Fremdsprachenangebote. Sollten die Anmeldungen an einer Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.
Das für alle Schulformen einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 wird ab dem 26. Februar 2026 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes Weimar veröffentlicht.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 16. bis 21. März 2026 möglichst persönlich in der Erstwunschschule einzureichen. Nimmt nur eine sorgeberechtigte Person die Anmeldung vor, ist zwingend eine Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mitzuführen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedes Kind an nur einer weiterführenden Schule angemeldet werden darf. Auf dem Anmeldeformular wird darum gebeten eine Zweitwunschschule anzugeben, an welche die Unterlagen bei ausgeschöpfter Kapazität der Erstwunschschule automatisch weitergeleitet werden.
Ausgegeben wird ein Anmeldenachweis, welcher bis zum 24. März 2026 an die jeweilige Grundschule zurückzugeben ist. Die Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.
Anmeldung an der Fachoberschule und am Beruflichen Gymnasium
Die Anmeldung für das Berufliche Gymnasium ist im Anmeldezeitraum 16. bis 21. März 2026, die Anmeldung an der Fachoberschule bis 31. März 2026 vorzunehmen. Alle notwendigen Informationen und Dokumente werden auf der Homepage der Staatlichen berufsbildenden Schule „Friedrich Justin Bertuch“ zur Verfügung gestellt.