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Aufnahme an Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ab Klasse 5

Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar, Archivbild.Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar, Archivbild.Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar, Archivbild. ©Friedrich-Schiller-Gymnasium Weimar, Archivbild. ©

Am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. In Weimar kann entsprechend der individuellen Voraussetzungen des Kindes aus drei Regelschulen und drei Gymnasien gewählt werden. Darüber hinaus besteht an zwei Staatlichen Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, den Haupt-, den Realschulabschluss sowie das Abitur zu erwerben. An der Gemeinschaftsschule »Carl Zeiss« kann ab Klasse 5 eine reguläre Aufnahme erfolgen. Bei Anmeldungen an der Thüringer Gemeinschaftsschule »Jenaplan« gilt es hingegen zu beachten, dass gemäß Schulkonzept die eigentliche Aufnahme in Klasse 1 erfolgt. Aufnahmewünsche in den Folgejahren können nur bei freiwerdenden Plätzen berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte, Schulkonzepte und Fremdsprachenangebote Ihrer Wunschschule.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Schüler und jede Schülerin an nur einer weiterführenden Schule angemeldet werden darf. Die Anmeldeunterlagen sind an der Erstwunschschule einzureichen. Auf dem Anmeldeformular wird darum gebeten eine Zweitwunschschule anzugeben, an welche die Unterlagen bei ausgeschöpfter Kapazität der Erstwunschschule automatisch weitergeleitet werden. Der genannte Verfahrensweg ist einzuhalten, anderenfalls behält sich die Verwaltung vor, die Anmeldung im Auswahlverfahren der Schule zu berücksichtigen, welche weniger stark frequentiert wird. Von der staatlichen Erstwunschschule erhalten die Eltern einen Anmeldenachweis, welcher bis 15. März 2024 an die jeweilige Grundschule bzw. Schule mit Primarstufe zurückzugeben ist.

Anmeldung an den staatlichen Regel- und Gemeinschaftsschulen

Schülerinnen und Schüler der Stadt Weimar können sich direkt an ihrer Wunschschule, die das Angebot der Schulart Regelschule vorhält, anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch die Aufnahme an einer Schule. Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.

Das einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 wird ab dem 4. März 2024 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen, https://schulamt.thueringen.de/mitte/schulamt/formulare, sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes Weimar unter Anmeldung an Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium veröffentlicht. Das ausgefüllte, unterschriebene und vollständige Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 in der Erstwunschschule möglichst persönlich einzureichen, um den Anmeldenachweis zu erhalten. Von einem Versand per E-Mail bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen. Nach erfolgter Aufnahme geben die Schulen das weitere Verfahren zur Vorlage notwendiger persönlicher Originaldokumente bekannt.

Anmeldung an den staatlichen Gymnasien

Für Gymnasien sind per Gesetz keine Schulbezirke vorgesehen, so dass auch hier freie Schulwahl besteht. Bitte informieren Sie sich vorab online über die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte und Schulkonzepte. Das einheitliche Anmeldeformular für den Übertritt in Klasse 5 wird ab dem 4. März 2024 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen, https://schulamt.thueringen.de/mitte/schulamt/formulare, sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes Weimar, https://stadt.weimar.de, veröffentlicht. Das ausgefüllte, unterschriebene und vollständige Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 am Erstwunsch-Gymnasium möglichst persönlich einzureichen, um den Anmeldenachweis zu erhalten. Von einem Versand per E-Mail ist hierbei ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen. Auch an den Gymnasien gilt: Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.

Anmeldung an der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium

Die Anmeldung für die Fachoberschule und das berufliche Gymnasium erfolgt analog dem Verfahren am Gymnasium. Die Anmeldung für das Berufliche Gymnasium ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 und die Anmeldung an der Fachoberschule bis 31. März 2024 vorzunehmen. Sie finden alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Anmeldung auf der Homepage der Staatlichen berufsbildenden Schule »Friedrich Justin Bertuch«.