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Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028

22.05.2023 |
Justitia, SymbolbildJustitia, SymbolbildJustitia, Symbolbild

Gemäß § 35 Absatz 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird die im Jugendhilfeausschuss der Stadt Weimar in seiner Sitzung vom 2. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen der Amtsperiode 2024 bis 2028 im Zeitraum vom 22. Mai bis 2. Juni 2023 im Amt für Familie und Soziales, Schwanseestraße 17, Haus II, Zimmer 238, zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass die Liste Personen benennt, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.