Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Erwachsenenschöffen für die Amtszeit 2024 – 2028
Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Mai 2023 die Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen beschlossen. Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird diese Vorschlagsliste in der Zeit vom 5. bis 9. Juni 2023 bei der Stadt Weimar, Rathaus, Büro des Stadtrates, Markt 1, zu folgenden Zeiten aufgelegt:
Montag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.