Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken


Mit einer Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken reagiert die Stadt Weimar auf sich ändernde Anforderungen an den öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum. Neben immer größer werdenden Fahrzeugen und der Reduzierung von Parkflächen durch neue Mindestanforderungen an Barrierefreiheit, Bebauung, Radverkehrsanlagen und Aufenthaltsqualität entsteht die Notwendigkeit, die noch zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsflächen gerecht zu nutzen. Die steigende Nachfrage in Verbindung mit dem sinkenden Angebot führt dazu, dass der übrige Parkraum an Wert gewinnt.
Die Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise auf 90 Euro pro Jahr soll künftig die Wertsteigerung des öffentlichen Raumes besser abbilden und den Kostendeckungsgrad im Verfahrensablauf erhöhen.
Die bislang fälligen 30,60 Euro pro Jahr waren angelehnt an die vormals bundeseinheitliche Maximalgebühr. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes haben die Kommunen seit Juni 2020 allerdings die Möglichkeit, die Gebühren für Anwohnerparkausweise selbst festzulegen. Bei etwa 800 ausgestellten Bewohnerparkausweisen pro Jahr erhofft sich die Stadt Weimar Mehreinnahmen von jährlich ca. 50.000 Euro.
Anlagen
- Rechtsverordnung (veröffentlicht im RK 8/2025 vom 21. Mai 2025)
- Übersichtskarte